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Julia Klöckner
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrte Frau Klöckner, meine Frage an Sie :Dürfen in den Betriebs und nebenkostenabrechnungen Posten doppelt abgerechnet, werden?

Zu einem haben wir im DDR Wohnblock kein mullschlucker, zum anderen doppelt mullbeseitigungen abgerechnet, zu unterschiedlichen Preisen. Mieter/innen entsorgen selbst Müll, am mullrolli. Zum anderen Gartenpflege, Schnee und Glateisbeseitigung u. Hausreinigung doppelt abgerechnet, "unterschiedliche Preise" Zwei Firmen Stadt reinigung und putzteufel GmbH und eine Firma aus eisenach die, die has Reinigungen ausführen erledigen diese Aufgaben. Dann kommt noch irgend eine Dienstleistungen Service, die angeblich ein hauswart ist und rechnet Leistungen ab die nicht aus geführt werden. Zum Beispiel keine Schnee und Glatteis Beseitigung, keine Hausreinigung, Gartenpflege"kein Rasen mähen, keine Beete machen, keine Äste von Bäumen entfernen, keine hacke schneiden, und keine mullbeseitigungen, durch führen. Aber diese Sachen von Dienstleistungen Service, den mieter/innen, in Rechnung stellen. Spruch es kauft auch keiner ein Brot beim Bäcker und zahlt für zwei.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr N.,

danke für Ihre Anfrage.

Bei Problemen und Fragen bezüglich der Abrechnung Ihrer Nebenkosten wenden Sie sich am besten an Ihren Vermieter. Hier bin ich als Bundestagsabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht die richtige Ansprechpartnerin. Ich hoffe, dass sich alles für Sie aufklärt.

Herzliche Grüße

Julia Klöckner MdB

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