Frau Klöckner, bitte erklären sie mir den Unterschied zwischen dem Ausschuss für Wahlprüfung und dem Wahlprüfungsausschuss, wobei letzterer noch gar nicht konstituiert wurde. Danke + Grüße
Sehr geehrter Herr F.,
danke für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:
Beim Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (sog. 1. Ausschuss) einerseits und dem Wahlprüfungsausschuss andererseits handelt es sich um zwei eigenständige Ausschüsse, die sich insbesondere hinsichtlich ihrer Aufgabenbereiche, ihres jeweiligen Rechtsrahmens und ihrer Organisation unterscheiden.
Der 1. Ausschuss trägt zwar – der Tradition folgend – die Wahlprüfung in seinem Namen. Diese Aufgabe obliegt jedoch dem Wahlprüfungsausschuss. Dementsprechend ist der 1. Ausschuss für Geschäftsordnungs- und Immunitätsangelegenheiten zuständig.
Der 1. Ausschuss zählt zu den sog. ständigen Fachausschüssen, die zu Beginn einer jeden Wahlperiode durch Plenarbeschluss eingesetzt werden, wobei der Bundestag auch jeweils deren Mitgliederzahl festlegt. Die Ausschussmitglieder dieser ständigen Fachausschüsse werden von den Fraktionen benannt. In der 21. Wahlperiode setzt sich der 1. Ausschuss aus 14 ordentlichen und 14 stellvertretenden Mitgliedern zusammen.
Die Einsetzung des Wahlprüfungsausschusses ist hingegen bereits durch das Wahlprüfungsgesetz vorgesehen, so dass es insoweit keines gesonderten Plenarbeschlusses bedarf. Auch die Mitgliederzahl des Wahlprüfungsausschusses ist bereits durch das Wahlprüfungsgesetz vorgegeben. Danach setzt sich der Ausschuss aus neun ordentlichen und neun stellvertretenden Mitgliedern zusammen. Diese müssen vom Plenum des Bundestages gewählt werden.
Traditionell besteht jedoch zwischen den beiden Ausschüssen eine Personenidentität, insbesondere im Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz. Beide sind im 1. Ausschuss identisch mit dem Vorsitz und dem stellvertretenden Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de
Herzliche Grüße
Julia Klöckner