Frage an Julia Klöckner von klaus S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
hallo,
gestern lag ein flyer der SPD in unserem Biefkasten, Thema Mehrwertsteuererhöhung. Als Ruheständler und damit nicht der Arbeitslosenversicherung unterworfen kann ich schwerlich Gegenargumente finden, warum ich als Rentner durch die Mehrwertsteuer belastet werde, andererseits der Spitzensteuersatz gesenkt werden soll. Wahr ist wohl auch, dass vor kurzem alle CDU-Granden(Kauder,Althaus- der bei Christiansen ganz bestimmt und absolut-(und erst mal der gute Herr Niebel)) ) gegen die Mehrwertsteuererhöhung waren. Mir fehlen auch die Argumente, wenn es heißt, durch die Absenkung der Lohnnebenkosten entstünden neue Arbeitsplätze. Ihr Weingut stellt doch nur neue Leute ein, wenn ein höherer Absatz und damit eine gesteigerte Produktion oder umgekehrt zu erwarten ist und nicht, weil ein paar Euro bei der Arbeitslosenversicherung wegfallen. Ein gesteigerter Absatz ist doch aber nur zu erreichen, wenn die Kunden mehr Geld zum Kauf von Waren zur Verfügung haben. Aber vielleicht kommt ja von der CDU auch bald ein flyer, der mit diesen Sachverhalt erklärt.
Klaus Schröder
Sehr geehrter Herr Schröder,
gerne möchte ich Ihre Frage zum Thema Mehrwertsteuererhöhung beantworten:
Das gemeinsame Regierungsprogramm von CDU und CSU sieht die Senkung der Lohnzusatzkosten zum 1. Januar 2006 vor, um mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland zu schaffen. Hierzu wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte von 6,5 % auf 4,5 % gesenkt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden somit um jeweils 1 Prozentpunkt entlastet. Die einprozentige Entlastung bezogen auf den Bruttolohn bedeutet nach Berechnungen u. a. des Instituts der deutschen Wirtschaft, dass der durchschnittlich verdienende Arbeitnehmer auch bei einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes mehr netto in der Tasche hat. Die weitere Hälfte der Entlastung senkt zudem die Lohnkosten des Arbeitgebers und erleichtert es, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.
Zur Gegenfinanzierung der Senkung der Lohnzusatzkosten wird gleichzeitig zum 1. Januar 2006 der Mehrwertsteuersatz von 16 % auf 18 % angehoben. Der ermäsigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 %, der für viele Güter des täglichen Bedarfs gilt, soll hingegen nach dem Regierungsprogramm der Unionsparteien unverändert bleiben. Dieser ermäsigte Steuersatz wird erhoben auf Nahrungsmittel (also z. B. Brot, Butter, Fleisch, Früchte, Gemüse), Bus/Bahn und Taxi im Nahverkehr, auf Bücher und Zeitungen, Eintrittskarten für Theater, Orchester, Konzerte und Schwimmbäder, Futter- und Düngemittel (Landwirtschaft), künstliche Gelenke, Herzschrittmacher, Hörgeräte, Gehhilfen, Kunstgegenstände und Sammlungsstücke, Prothesen, Rollstühle, Schnittblumen und Tierfutter. Unter einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung bleiben darüber hinaus weitere Produkte und Leistungen wie bisher ganz von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu zählen z. B. Wohnungsmieten und Arztbesuche.
Die Einnahmen aus einer höheren Mehrwertsteuer werden somit für die Senkung der Abgabenlast bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern und nicht zum Stopfen von Haushaltslöchern genutzt. Für die Menschen werden dadurch die Chancen erhöht, ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder einen neuen zu finden. Rentner profitieren indirekt von dieser Maßnahme, wenn es wieder mehr Einzahler in die Rentenkassen gibt, da die Rente wieder sicherer und Rentenerhöhungen eher möglich werden. Die tatsächliche Belastung der Menschen durch die höhere Mehrwertsteuer fällt in typischen Fällen sehr moderat aus.
Auch ein internationaler Vergleich hilft, um die moderate Erhöhung einordnen zu können. Selbst nach einer Anhebung des allgemeinen Mehrwertsteuersatzes auf 18 % befindet sich Deutschland bei der Mehrwertsteuerbelastung noch immer im unteren Mittelfeld unserer Nachbar- und Partnerländer.
Mit freundlichen Grüßen,
Julia Klöckner, MdB