
Die Regelungen für Bürgerentscheide (auf kommunaler Ebene) wurden 2018 angepasst, diese halten wir für ausreichend, ebenso wie die Regelung für Volksentscheide, die eine Zustimmungsquote von 25% erfordern.
Katrin Probst
Die Regelungen für Bürgerentscheide (auf kommunaler Ebene) wurden 2018 angepasst, diese halten wir für ausreichend, ebenso wie die Regelung für Volksentscheide, die eine Zustimmungsquote von 25% erfordern.
Man kann eine Partei verbieten, aber nicht das Gedankengut dieser Menschen, es ist daher zu befürchten, dass nach einem AfD-Verbot recht schnell eine Nachfolgepartei aufkommen wird und die Strukturen der AfD übernimmt.
Die Frage beantworte ich mit einem uneingeschränkten "Ja"!