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Jürgen Trittin
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Birgit Z. •

Können Sie mir bitte die Haltung der Grünen (bitte keine persönliche Meinung) zum Beruf des Heilpraktikers darlegen -> Erhalt-Abschaffung-Einschränkung Therapiefreiheit?

Sehr geehrter Herr Trittin,
ich möchte gerne wissen wie die Partei (also nicht einzelne Personen/Kandidaten) zum Beruf des Heilpraktikers steht. Ihre Partei hat in der Vergangenheit die Abschaffung bzw. starke Einschränkung des Heilpraktikerberufs propagiert. Diese Haltung kann ich NICHT nachvollziehen. Ich habe mich bei Personen Ihrer Partei, die Wahlkampf betrieben haben dazu informiert, aber nur persönliche Meinungen erhalten. Diese waren alle PRO Heilpraktiker. Es konnte mir keiner von diesen Personen die Haltung der Grünen dazu erläutern.
47.000 Heilpraktiker behandeln tägl. 128.000 Patienten - mit gutem Erfolg und großer Entlastung der Hausärzte! Aus verschiedenen Gründen würde ich die Grünen gerne wählen, allerdings kann ich das nicht, wenn mein Berufsstand durch die Grünen gefährdet ist. Können Sie mir bitte die Haltung der Grünen zum Beruf des Heilpraktikers darlegen?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen, B. Z.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Z.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Von Bündnis 90/Die Grünen stehen wir Heilpraktiker*innen – wie auch allen anderen Gesundheitsberufen – grundsätzlich positiv gegenüber. Sie alle sind daran beteiligt, dass Patientinnen und Patienten gut versorgt werden, sowie kompetente Beratung und Unterstützung erhalten. Die von Heilpraktiker*innen geleistete Verbindung von schulmedizinischer, naturheilkundlicher und ganzheitlicher Versorgung ist für viele Patient*innen ein wichtiges ergänzendes Element des deutschen Gesundheitswesens.

Das möchten wir erhalten. Denn es gibt viele gute Heilpraktiker*innen, die beispielsweise bei bestimmten Rückenleiden sehr gut helfen können. Gleichzeitig müssen Heilpraktiker*innen gegenüber ihren Patient*innen jedoch auch die Grenzen ihrer Behandlungsmöglichkeiten transparent kommunizieren.

Deshalb sind wir der Ansicht, dass Heilpraktiker*innen nur solche Tätigkeiten übernehmen dürfen, für die sie auch die entsprechende Ausbildung absolviert haben. So ist etwa Psychotherapie eine Profession, die ein langjähriges Studium und eine entsprechende Aus- bzw. Weiterbildung erfordert. Hier ist eine klare Abgrenzung zu anderen Angeboten der Lebensberatung oder des persönlichen Coachings wichtig, damit die unterschiedlichen Qualifikationen und Leistungen, vor allem für die Patient*innen, deutlich werden.

Als Fraktion fordern wir hier bereits seit langem eine Reform des Heilpraktikerrechts, in das die Heilpraktiker*innenverbände - auch die DGK - miteinbezogen werden müssen.

Veränderungs- und Vereinheitlichungsbedarf sehen wir insbesondere bei der Regulierung des Zugangs zum Berufszweig und bei einheitlichen, hochwertigen und verbindlichen Standards von Ausbildung, Zulassung und Qualifikation. Im Sinne des Patient*innenschutzes halten wir außerdem noch weitere Änderungen für notwendig, wie etwa eine Verbesserung der Dokumentationspflichten oder die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Dies wollen wir gemeinsam mit den Heilpraktiker*innenverbänden angehen.

Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben!

Mit besten Grüßen

Jürgen Trittin