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Jürgen Trittin
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Frage von Eckart R. •

Im NDR-Kandidatencheck postulieren Sie, dass "auf alle Gebäude Photovolaik-Panels" müssen. Halten Sie diese Forderung so undifferenziert aufrecht und wie halten Sie es mit dem Denkmalschutz?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

noch ist es uns möglich die schwersten Folgen der Klimakrise abzuwenden – aber dafür ist es dringender denn je die Pariser Klimaziele zu erreichen und endlich auf den 1,5 Grad Pfad zu kommen. Um das zu erreichen ist eine massive Ausbauoffensive der Erneuerbaren Energien unerlässlich. Wir brauchen schnellstmöglich sauberen Ökostrom um die klimaschädlichen Emissionen auch in den Sektoren Verkehr, Wärme und Industrie zu senken. Doch anstatt diesen Ausbau anzukurbeln stand die Bundesregierung in den letzten Jahren auf der Bremse. Das ist nicht nur grob fahrlässig, das ist nun auch gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, denn: Klimaschutz ist Pflicht der Regierung, auch allen nachfolgenden Generationen gegenüber.

In diesem Rahmen braucht es jetzt einen Ausbau der Erneuerbaren für den Klimaschutz, für die Modernisierung unserer Wirtschaft und für eine bezahlbare, saubere und sichere Energieversorgung. Dazu gehört neben dem Ausbau der Windenergie, auch der Ausbau der Solarenergie. Hierfür müssen zunächst die Ausbauziele erhöht werden. Das bedeutet für uns konkret: 10 bis 12 Gigawatt Solarenergie pro Jahr und 5 bis 6 Gigawatt Windenergie an Land pro Jahr, für Windenergie auf See lautet unser Ziel 35 GW bis 2035.

Solardächer sind dabei für uns das zentrale Instrument, um das Ziel der Solarenergiegewinnung zu erreichen. Durch den Solarenergieausbau können wir Dächer, Balkone oder auch Fassaden zu Kraftwerken machen, die alle zum Klimaschutz beitragen. Das Ziel ist demnach Solardächer zum Standard zu machen. Beginnen wollen wir dabei mit Neubauten, öffentlichen und Gewerbegebäuden, sowie Dachsanierungen.

Was den Denkmalschutz betrifft, so ist in vielen Fällen dieser sehr gut mit der Installation von Solaranlagen vereinbar. Als Beispiel soll hier das historische Bauhausgebäude genannt werden (https://www.bauhaus-dessau.de/energetische-sanierung.html) . Aber natürlich gibt es auch Fälle, wo das nicht miteinander vereinbar ist. Und deshalb sieht unser Gesetzentwurf natürlich auch Ausnahmen für Denkmalschutz oder für sehr kleine Dachflächen vor. Mehr dazu können Sie hier nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btd/19/320/1932044.pdf

Wir hoffen Ihnen hiermit weiter geholfen zu haben!

Mit besten Grüßen

Team Trittin