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Jürgen Klimke
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Frage von Gudrun S. •

Frage an Jürgen Klimke von Gudrun S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Klimke,

in Presse, Radio und Fernsehen wird seit einiger Zeit immer wieder darüber berichtet, dass Geldinstitute die wegen einer Kreditgewährung auf Grundeigentum eingetragene Grundschuld an Dritte verkaufen. Der Käufer wiederum kann die Grundschuld jederzeit kündigen - auch wenn alle Raten pünktlich bezahlt worden sind - und von dem Wohnungs- oder Hauseigentümer die Zahlung der gesamten Grundschuld in bar verlangen, und zwar ganz unabhängig von der bereits erfolgter Tilgung; anders das Wohneigentum vekauft (zwangsversteigert) wird.
Auf diese perfide Art haben bereits etliche Menschen ihr Wohneigentum verloren.
Können Sie mir bitte mitteilen, ober diese Machenschaften juristisch zulässig sind und - wichtiger !!!! - ob Sie sich ggf. dafür einsetzen werden, dass die entspr. Gesetze schnellstmöglich im Interesse der Haus- und Wohnungseigentümer geändert werden, so dass keine Grundschuld ohne Einwilligung des Eigentümers verkauft werden darf ?

Mit freundlichem Gruß

G.Stiegler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Stiegler,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 12.02.08, in der Sie den Verkauf der Grundschuld an Dritte thematisieren und kritisieren.

Grundsätzlich ist die Grundschuld unabhängig, also losgelöst, von der zugrunde liegenden Forderung. Für den Kreditnehmer besteht deshalb leider die Gefahr der Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld trotz bereits erloschener Darlehensforderung.

Ich stimme Ihnen darin zu, dass dieser rechtliche Zustand für den Schuldner unzumutbar ist. Ebenso unhaltbar ist es, dass Bankenkunden in einigen Fällen willkürlichen Forderungseintreibern ausgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Praxis, Forderungen aus Verträgen über Kreditgeschäfte zu verkaufen, nehmen wir die Problematik der Kreditverkäufe sehr ernst und prüfen, an welcher Stelle möglicher Handlungsbedarf besteht. Für die Union könnte eine Selbstverpflichtung der Banken ein symbolisches Ziel sein, um mehr Fairness bei den Banken gegenüber den privaten Kreditnehmern zu erzielen. Gesetzliche Maßnahmen zur Sicherung der Rechte der Kreditnehmer sind aber wohl unvermeidlich. Es bedarf auf jeden Fall verbesserter Hinweispflichten für den Kreditnehmer, wenn ein Kredit verkauft wird und bevor ein solcher ausläuft. Mit den Rechtspolitikern sind darüber hinaus Änderungen im BGB und im Zwangsvollstreckungsrecht zu diskutieren, um gehäuft auftretende Problemfälle bei einer Zwangsvollstreckung von notleidenden Krediten durch Dritte begegnen zu können.

Der Gesetzesentwurf zum Risikobegrenzungsgesetz enthält einen Prüfauftrag zur Verbesserung der Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Risikobegrenzungsgesetz und in den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner diskutieren wir das Thema des Verkauf von Krediten derzeit eingehend.

Ich hoffe, Ihnen insofern weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke