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Jürgen Klimke
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Frage von Tilman K. •

Frage an Jürgen Klimke von Tilman K. bezüglich Tourismus

Hallo,

ich frage Sie in Ihrer Eigensachaft als Mitglied des Tourismus Ausschusses des Deutschen Bundestages.

Was können Sie unternehmen, daß im Signaturkatalog der Topo-Kate 1:25.000 (TK25) die (nominell mit dem Begriff "Radweg" aus der StVO konkurrierende) Signatur "Radweg" für Pfade/Trampe?pfade durch eine rechtlich eindeutige Signatur (z.B. "Pfad") ersetzt wird.

Hintergründe:

Es geht um tourismus- und outdoorsport-wirksame Wegesignaturen in der aktuellen (bundesweit layout- und signatur-synchroniserten) TK25.

Radfahren im Wald ist als Ausfluss des §14 Bundeswaldgesetzes durchweg nur auf geeigneten Wegen erlaubt. Es ist oft schon schwer genug (je nach Interessentenlage mit verschiedener freigiebiger Ausrichtung), konsensual zu definieren, was ein Weg ist und was nicht.

Nun hat sich bundesweit durchgesetzt, in fein gerissener Linie dargestellte Pfade (realiter oft kaum zu erkennende Pfade von der Qualität eines Trampelpfades, oft auch durch ökologisch sensible Bereiche oder gar Bodendenkmale, z.B. Altkönig im Taunus, führend) in der Signatur der TK25 als "Radweg" zu kennzeichnen.

Das ist Wasser auf die Mühlen all derer, die am liebsten als Fraktion "schwarzer Schafe" unter den ansonsten gesitteten Mountainbikern z.B. mit dem Fahrrad quer durch den Wald fahren würden. Woher sollen diese Leute (oft noch Schüler), wenn sie abseits der "normalen" Wege auf solch einem "Radweg" ertappt werden, wissen, daß "Radwege" auf der TK25 keine gewidmete Radwege im Sinne des Straßen- bzw. Straßenverkehrsrechtes sind? Es ist m.E. realitätsfern, daß die TK25-Herausgeber erklären, bei den Betroffenen lägen erforderliche Rechtskenntnisse vor. Real ist das Gegenteil.

Daher ist es erforderlich, daß die TK25-Macher aufhören, mit dem rechtlich bereits anderweitig klar beheimateten Begriff "Radweg" eine vermeidbare Verwirrung zu stiften. Diese gibt zudem oftmals beanspruchten Anwälten Gelegenheit, einen nahezu unvermeidbaren Irrtum Ihrer betroffenen Mandanten geltend zu machen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kluge,

herzlichen dank für Ihre Frage auf www.abgeordnetenwatch.de.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beantwortung der Frage aufgrund der relativ komplizierten Materie etwas längere Zeit in Anspruch genommen hat.

Für Inhalte und Darstellungen in Topographischen Karten bis zu einem Maßstab von 1 : 100 000 sind die Länder zuständig. Deshalb erfolgt die Antwort in Abstimmung mit dem Leiter des Hamburgischen Landesvermessungsbetriebes Herrn Dr. Harwerk, weil dies meinen Wahlkreis betrifft. Ggf. lässt sich die Problematik aber auch auf Ihre Region übertragen.

Die Inhalte und die Darstellungen in den Topographischen Karten verschiedener Maßstäbe, also auch der TK 25, wurden in der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) abgestimmt, so dass bundesweit ein einheitliches Kartenwerk vorliegt.
Für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Produktion dieser Karten durch ein Abkommen an das Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein übertragen worden.

Die Darstellung von Wegen in diesen Karten wird durch eine gerissene Linie dargestellt. Die Bezeichnung in der Legende nennt für diese Darstellung "Fußweg, Radweg". Einerseits verbergen sich dahinter aber auch Wege, die in den Basisdaten z.B. als Reit- oder Karrenwege erfasst worden sind. Andererseits können Wege in der Erfassung aus Luftbildern nicht immer eindeutig voneinander unterschieden werden; eine Überprüfung vor Ort wäre zu aufwändig. Es handelt es sich also um eine allgemeine Wegesignatur, unabhängig von Qualität und Widmung des jeweiligen Weges. Man hat sich außerdem für diese eine Wegesignatur entschieden, da eine graphische Unterscheidung der einzelnen Wegearten die Lesbarkeit des Kartenbildes verschlechtern würde. Somit kann vermutlich die Bezeichnung in der Legende ("Fußweg, Radweg") tatsächlich irreführend sein.
Da die Darstellung sowie die Legende aufgrund der Abstimmung in der AdV einheitlich ist, werden wir Ihre Anregung in den für dieses Thema zuständigen Arbeitskreis der AdV einbringen.

Falls weitere Rückfragen zu diesem Sachverhalt bestehen sollten, können Sie sich gerne an den Leiter des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung wenden:

Freie und Hansestadt Hamburg - Landesbetrieb -
Geoinformation und Vermessung
Herrn EBD Dr. Ing. Winfried Harwerk
Sachsenkamp 4
20097 Hamburg

Ggf. kann Ihnen dort auch ein Ansprechpartner in Ihrem Bundesland vermittelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke