Wertebasierte und vor allem glaubwürdige Außenpolitik oder Doppelmoral beim 13. Zusatzartikel der US-Verfassung?
Sehr geehrter Herr Hardt,
die Bundesregierung betont stets ihre „wertebasierte Außenpolitik“ und kritisiert Menschenrechtsverletzungen in autoritären Staaten lautstark. Beim US-Justizsystem und dem 13. Zusatzartikel der US-Verfassung – der Zwangsarbeit und rechtliche Sklaverei für Strafgefangene explizit erlaubt – schweigt Deutschland jedoch beharrlich. Diese selektive Moralisierung untergräbt die Glaubwürdigkeit unserer Außenpolitik fundamental.
Daher frage ich Sie ganz konkret:
1. Wie rechtfertigen Sie diesen doppelten Standard, bei dem der wichtigste Verbündete trotz legalisierter Zwangsarbeit von öffentlicher Kritik verschont bleibt?
2. Setzen Sie sich persönlich dafür ein, dass Deutschland diese Ausbeutung auch gegenüber Washington offiziell verurteilt, oder wiegen geopolitische Interessen für Sie schwerer als universelle Menschenrechte?
Über eine klare Ja/Nein-Positionierung freue ich mich.
Ihre Darstellung greift zu kurz. Der 13. Verfassungszusatz der USA verbietet Sklaverei grundsätzlich und erlaubt Zwangsarbeit ausschließlich im Kontext rechtskräftiger Strafvollstreckung. Daraus eine „legalisierte Sklaverei“ abzuleiten, ist historisch und rechtlich nicht zutreffend.
Unabhängig davon gilt: Deutschland spricht Menschenrechtsfragen in allen Ländern an – auch bei unseren engsten Partnern. Das geschieht jedoch in der Regel in direkten Gesprächen und diplomatischen Formaten, nicht über öffentliche Einzelanklagen, die die Wirksamkeit solcher Gespräche häufig eher mindern würden.
Wer Außenpolitik verantwortet, muss beides zusammenbringen: klare Werteorientierung und die Fähigkeit, in komplexen Bündnissen handlungsfähig zu bleiben. Eine pauschale „Ja/Nein“-Logik wird der Realität internationaler Beziehungen nicht gerecht.
Gerade im transatlantischen Verhältnis setze ich auf einen konstruktiven Dialog, auch wenn es um schwierige Fragen des Rechtsstaats und des Strafvollzugs geht.

