Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 06.03.2023

Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch kein Datum nennen, wann der Sprachnachweis entfallen wird.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 12.01.2023

Sofern Sie verheiratet sind, können Sie seit dem 01.01.2023  bei Erfüllung der Voraussetzungen das Chancen-Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 12.01.2023

Sie sind anspruchsberechtigt, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 12.01.2023

Spätestens 2024 wird ein entsprechendes Gesetz in den Bundestag eingebracht.

Antwort von Josip Juratovic
SPD
• 12.01.2023

Einen Antrag auf Familienzusammenführung und die Möglichkeit im Rahmen des neuen Chancenaufenthaltsrechtes, den Sprachnachweis in Deutschland nachzuholen, besteht nur für verheiratete Paare.

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