Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Heiner S. •

Wo bekomme ich Anträge auf Entlastung für meine Energiekosten (Ölheizung)?

Sehr geehrter Herr Juratovic,

Sie hatten mir auf meine ursprüngliche Anfrage (ob es auch eine finanzielle Entlastung für Besitzer von Ölheizungen gäbe) freundlicherweise geantwortet und - laut Medienberichten - hatten Sie richtig angedeutet, dass auch hierfür Zuschüsse möglich sind.

Nun wäre mein heutiges Anliegen: Wo gibt es hierzu Unterlagen, um einen solchen Antrag zu stellen?

Für Ihre Antwort danke ich erneut im Voraus,
Heiner S.

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.

prinzipiell gilt, den Zuschuss für Energieträger wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird nur für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend 2023 ausgezahlt.

Die Voraussetzungen sind:

  • Die Heizkosten müssen sich im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben
  • Die eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung muss vorliegen
  • Über das jeweilige Bundesland muss ein Antrag auf die Entlastung gestellt werden
  • Die Obergrenze liegt bei 2.000 Euro pro Haushalt, die Untergrenze bei 100 Euro.

Wann genau der Antrag gestellt werden kann ist noch nicht final geklärt. Es bedarf noch einer sogenannten Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, da der Antrag in den jeweiligen Bundesländern zu stellen ist. Momentan ist im Laufe diesen Monats damit zu rechnen. Das heißt, sie müssten sich entsprechend auf der Länderseite des Landes Baden Württemberg informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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