Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Einführung des Chancenaufenthaltsrechts beinhaltet keine der im Koalitionsvertrag angekündigten Regelungen zum Geschwisternachzug, so dass nicht ersichtlich ist, inwieweit die Ermöglichung bzw. Erleichterung des Geschwisternachzugs in Zusammenhang mit der aktuellen Gesetzgebungsdebatte zum sog. Chancenaufenthaltsrecht steht.
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