
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG ) trat 2017 ein Gesetz in Kraft, das darauf abzielt, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen.
Josef Oster / Jan Kopetzky
Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG ) trat 2017 ein Gesetz in Kraft, das darauf abzielt, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen.
Der Gesetzentwurf ist ja bereits erarbeitet und es müssten lediglich die koalitionsinternen Unstimmigkeiten beseitigt werden.
Ein konkretes Datum liegt uns als Oppositionsfraktion nicht vor.
Für uns, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist entscheidend, dass Umwelt- und Klimaschutz stets in Einklang mit wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung stehen.
Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen wir uns dafür ein, dass die Grenze von 120% weiter beibehalten wird.
Ein neuer und zusätzlicher Beschwerdeweg, etwa in Form einer unabhängigen Beschwerdestelle, ist im Ergebnis für den Bund nicht erforderlich beziehungsweise sachgerecht.