Frage von Berthold B. • 30.01.2025

Antwort von Josef Hovenjürgen CDU • 26.05.2025
diese Frage wurde bereits im Zusammenhang mit einer vorhergehenden Frage des Fragestellers beantwortet.
Frank Schürmann
diese Frage wurde bereits im Zusammenhang mit einer vorhergehenden Frage des Fragestellers beantwortet.
Das Land Nordrhein-Westfalen lässt den Straßen eine hohe Bedeutung zukommen
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Straßenausbaumaßnahmen, die ab diesem Datum beschlossen wurden oder im Haushalt der Kommune erstmals im Jahr 2024 vorgesehen waren, ein Beitragserhebungsverbot.
Die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen trat am 1. Januar 2024 in Kraft.