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Jonas Geissler
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Frage von Jochen T. •

Können sie mir erklären, weswegen es 1997 notwendig gewesen war die Prüfung der Verkehrssicherheit weg von der BASt, bei Fahrern auf die Privaten Aktienkonzerne Tüv und Dekra auszulagern?

Eine hoheitliche Aufgabe, nämlich die Überprüfung der Verkehrssicherheit wurde ausgelagert und damals die zwei größten Marktteilnehmer mit der Aufgabe bedacht, warum überhaupt nur Tüv und Dekra?

Lag eine Vorteilsnahme vor?

Wieso ist die Aufgabe nicht einfach weiterhin bei der BASt in Bonn geblieben?

Es muss doch einen guten Grund gegeben haben?

Was hat der Bürger für Rechte die er gegen Missbrauch der Anbieter geltend machen könnte, da es eine Hoheitliche Aufgabenauslagerung beträfe?

https://www.dgvp-verkehrspsychologie.de/wp-content/uploads/2012/09/21-Anl.-2-NZV-Teilnahme-BASt.pdf

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