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Jonas Geissler
CSU
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Frage von Jochen T. •

Können sie mir erklären, weswegen es 1997 notwendig gewesen war die Prüfung der Verkehrssicherheit weg von der BASt, bei Fahrern auf die Privaten Aktienkonzerne Tüv und Dekra auszulagern?

Eine hoheitliche Aufgabe, nämlich die Überprüfung der Verkehrssicherheit wurde ausgelagert und damals die zwei größten Marktteilnehmer mit der Aufgabe bedacht, warum überhaupt nur Tüv und Dekra?

Lag eine Vorteilsnahme vor?

Wieso ist die Aufgabe nicht einfach weiterhin bei der BASt in Bonn geblieben?

Es muss doch einen guten Grund gegeben haben?

Was hat der Bürger für Rechte die er gegen Missbrauch der Anbieter geltend machen könnte, da es eine Hoheitliche Aufgabenauslagerung beträfe?

https://www.dgvp-verkehrspsychologie.de/wp-content/uploads/2012/09/21-Anl.-2-NZV-Teilnahme-BASt.pdf

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Bedenken hinsichtlich der Organisation der Verkehrssicherheitsprüfungen sind nachvollziehbar – insbesondere wenn es um eine hoheitliche Aufgabe wie die Überwachung der Verkehrssicherheit geht. Transparenz und Integrität staatlichen Handelns sind hierbei von zentraler Bedeutung.

Die Überwachung der technischen Verkehrssicherheit von Fahrzeugen (z. B. Hauptuntersuchung) wurde 1997 nicht „privatisiert“, sondern in einem bereits historisch gewachsenen System weiterentwickelt. Technische Fahrzeugprüfungen wurden in Deutschland schon seit den 1950er-Jahren von amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie dem TÜV durchgeführt. 

Die gesetzlichen Grundlagen für „amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen“ wurden jedoch präzisiert. Die Durchführung blieb eine beliehene hoheitliche Aufgabe , also staatliche Tätigkeit unter staatlicher Aufsicht – nur organisatorisch von externen technischen Diensten erbracht.

Die Entscheidung, die praktische Durchführung weiterhin bei amtlich anerkannten technischen Diensten zu belassen, hatte mehrere Gründe:

  • Die Prüfstellen verfügten bereits über flächendeckende Infrastruktur, Personal und technische Ausstattung.
  • Eine zentrale staatliche Durchführung hätte erhebliche organisatorische und finanzielle Mehrbelastungen bedeutet und wäre weniger wohnortnah gewesen.
  • Trotz Durchführung durch private Organisationen handelt es sich nicht um eine „freie Marktleistung“. Die Organisationen handeln immer im staatlichen Auftrag und unterliegen strenger Anerkennung, Aufsicht und gesetzlichen Vorgaben.

Ihre Sorge hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte kann ich dennoch gut nachvollziehen. Genau deshalb gelten für die technischen Dienste:

  • gesetzliche Gebühren- und Prüfregelungen
  • staatliche Fachaufsicht durch die Länder
  • Akkreditierungs- und Überwachungsverfahren
  • Möglichkeit zur Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Falls Zweifel an einer Prüfung bestehen, hat man unter anderem folgende Möglichkeiten:

  • Einlegen von Rechtsmitteln gegen Verwaltungsentscheidungen (zunächst Widerspruch, danach Klage)
  • Beschwerde bei der zuständigen Landesbehörde
  • Anspruch auf transparente Begründung der Entscheidung
  • Möglichkeit einer Nachprüfung bei einer anderen amtlich anerkannten Organisation

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Entscheidung zielte nicht auf eine Privatisierung staatlicher Verantwortung, sondern auf eine arbeitsteilige Organisation, bei der der Staat die rechtlichen Rahmenbedingungen setzt und überwacht, während spezialisierte technische Organisationen lediglich die Durchführung übernehmen. Dieses System hat sich im Hinblick auf Verkehrssicherheit, flächendeckende Verfügbarkeit und technische Qualität bewährt.

Herzliche Grüße

Jonas Geissler

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