Warum haben Sie bei der Abstimmung zur Finanzreform der GKV, trotz aller Warnungen der medizinischen Fachkräfte mit "Ja" gestimmt? Bitte eine ausführliche Begründung. Danke!
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne ausführlich beantworte. Ich habe dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 aus Überzeugung zugestimmt und möchte Ihnen darlegen, warum ich diese Entscheidung auch in Kenntnis der kritischen Stimmen aus Ärzteschaft und Pflege für richtig halte.
Ausgangspunkt ist die Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung. Nach den Berechnungen der vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzten FinanzKommission Gesundheit und unter Berücksichtigung der Ausgabenentwicklung im ersten Quartal 2026 liegt die Finanzierungslücke im Jahr 2027 bei rund 19 Milliarden Euro und könnte bis 2030 auf rund 44 Milliarden Euro anwachsen. Ohne eine umfassende Reform hätten die Versicherten diese Lücke ungefähr zur Hälfte über steigende Zusatzbeiträge tragen müssen, mit spürbaren Folgen für die Nettolöhne und die Lohnnebenkosten in einer wirtschaftlich ohnehin angespannten Zeit. Untätigkeit hätte deshalb gerade denjenigen geschadet, die unser Gesundheitswesen mit ihren Beiträgen tragen und zugleich auf seine Leistungen angewiesen sind.
Das Gesetz wurde auf der Grundlage der Ergebnisse der FinanzKommission Gesundheit erarbeitet und nimmt alle Leistungsbereiche in den Blick. Kein Bereich ist ausgenommen, jeder leistet einen Beitrag, der sich grundsätzlich an seinem Anteil an den Ausgaben der Krankenkassen orientiert. So wurde etwa der Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel deutlich von 7 auf 15,5 Prozent angehoben, was die Krankenkassen bis 2030 um rund zwölf Milliarden Euro entlastet. Ich verschweige dabei nicht, dass das Gesetz auch der Ärzteschaft, den Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern spürbare Beiträge abverlangt. Gerade deshalb haben wir die Warnungen aus den Fachkreisen im parlamentarischen Verfahren sehr ernst genommen und den Regierungsentwurf an wesentlichen Stellen nachgebessert.
So wurde die Altersgrenze in der Familienversicherung, ab der der zusätzliche Beitrag von 2,5 Prozent erhoben wird, von sieben auf zwölf Jahre angehoben, um Familien nicht übermäßig zu belasten. Der Bund beteiligt sich künftig stärker an den Gesundheitskosten der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und zahlt den Krankenkassen im Jahr 2027 eine Milliarde Euro statt der ursprünglich vorgesehenen 250 Millionen Euro, ab 2031 rund 2,75 Milliarden Euro jährlich. Damit werden gesamtgesellschaftliche Aufgaben stärker aus Steuermitteln finanziert, eine langjährige und berechtigte Forderung vieler Akteure im Gesundheitswesen. Die Kürzung des Bundeszuschusses an die GKV wurde für das Jahr 2027 von zwei Milliarden auf 1,35 Milliarden Euro zurückgenommen. Die Krankenhäuser, die sich mitten im Transformationsprozess der Krankenhausreform befinden, wurden finanziell deutlich entlastet, und die Bundesregierung hat ihnen darüber hinaus zusätzliche Mittel in Höhe von 550 Millionen Euro ab 2027 in Aussicht gestellt. In der Kieferorthopädie schließlich wurden die Übergangsregelungen und der Bestandsschutz für bereits praktizierende Behandlerinnen und Behandler deutlich erweitert, um die flächendeckende Versorgung zu sichern.
Beitragsstabilität darf aus meiner Sicht nicht auf Kosten der Versorgungssicherheit gehen. Wir werden die Auswirkungen des Gesetzes auf die Versorgung deshalb genau beobachten. Zudem wird die FinanzKommission Gesundheit einen zweiten Bericht zu künftigen Strukturreformen vorlegen, denn dauerhafte Stabilität wird nicht allein durch Ausgabendämpfung gelingen, sondern braucht strukturelle Verbesserungen. Eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte Versorgung bleibt für mich und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das zentrale Ziel.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Wiegelmann MdB

