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Johannes Steiniger
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Frage von Felix T. •

Frage an Johannes Steiniger von Felix T. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Steiniger,

Sie vertreten als über die Landesliste gewählter Abgeordneter Ihrer Partei den Rheinland-Pfalz im Bundestag. Aktuell wird berichtet, dass die Bundesregierung plant, die Autobahnen zu privatisieren. http://www.tagesschau.de/wirtschaft/autobahn-137.html
Hat man aus den bisherigen Privatisierungen nicht gelernt? Privatisierung öffentlicher Aufgaben findet nur dort statt, wo private Investoren Gewinne erwarten. Grundsätzlich entstehen die dazu erforderlichen Umsätze entweder aus Steuermitteln (z.B. frühere Privatisierungen im Bereich der Bundeswehr) oder von Gebühren, die von Nutzern erhoben werden. Oftmals erwachsen daraus Bezüge von Top-Managern, die mit den erheblich niedrigeren Beamtenbezügen nicht zu vergleichen sind und Jobs im Niedrig-Lohnbereich, hauptsächlich durch Leiharbeit oder Werkverträge (z.B. Post) Grundsätzlich gilt bei Privatisierung öffentlicher Aufgaben: Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren. Geht denn die Rechnung eines privaten Investors nicht auf, muß der Öffentliche Auftraggeber die Anteile des Privatiers teuer zurückkaufen... (wie z.B. bei der LH Bundeswehr). Die öffentliche Aufgabe fällt ja durch die Privatisierung nicht weg! Und Ihr Kollege, Herr Dobrindt, generiert jetzt durch die PKW-Maut mit "ökolgischen Komponenten" zusätzlich Belastungen für Autofahrer. Wie wollen Sie das dem Steuerzahler erklären und wie schützen Sie den Steuerzahler vor negativen Auswirkungen? MfG Transfeld

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Transfeld,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur aktuellen Debatte über die Bildung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes.

Wie man den vielen Berichten in den Medien entnehmen kann, steht die Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr im Rahmen des vom Bundesverkehrsminister Dobrindt angekündigten Investitionshochlauf im Bereich der Infrastruktur. Dabei besteht schon seit längerem die Idee, die Verwaltung der Bundesstraßen zu bündeln. Im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Oktober haben sich die Bundesländer dann bereit erklärt, Teile ihre Kompetenzen im Bereich der Straßeninfrastruktur an den Bund abzugeben.

Grund für die Neuregelung sind unter anderem die bisher aufgeteilten Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern im Bereich der Auftragsverwaltung: Während die Realisierungs- und Verwaltungskompetenz von Bundesfernstraßen bei den Ländern liegt, ruhen Finanzierungsverantwortung, Rechts- u. Fachaufsicht und damit die Letztverantwortung beim Bund. Folgen dieser Aufteilung sind landesspezifische statt netzbezogene Sichtweisen auf die Einzelprojekte und eine heterogene Leistungsfähigkeit der Auftragsverwaltung. So besteht seit vielen Jahren das Problem, dass die Bundesländer vom Bund zur Verfügung gestellte Mittel (für Straßenbau, Breitbandausbau oder Bildungsprojekte) nicht abrufen, weil ein Mangel an Planungs- und Verwaltungskapazitäten besteht.

Der Vorschlag einer Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr soll daher die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung möglichst in einer Hand synchronisieren. Und ja, dies soll auch unter Mobilisierung und Einbeziehung privater Investitionen geschehen. Doch das bedeutet keine Privatisierung von Straßen. Das Eigentum der Straßen soll im vorgesehenen Gesetzentwurf auch weiterhin beim Staat verbleiben. Lediglich an der Bau- und Betreibergesellschaft sollen private Beteiligungen ermöglicht werden. Die Bedarfsplanung und damit die Kontrolle über Investitions-Schwerpunkte soll auch weiterhin beim Deutschen Bundestag liegen. Eine Neuregelung unter Einbezug privaten Kapitals kann dann dabei mithelfen, den Sanierungs- und Investitionsstau in der Straßeninfrastruktur abzubauen.

Es soll also keine – wie häufig geschrieben – Privatisierung von Autobahnen und damit die Aufstellung von Maut-Häuschen geben. Stattdessen sollen lediglich die Kompetenzen beim Bund gebündelt und unter Einbezug privater Investitionen in einer Infrastrukturgesellschaft ausgelagert werden. Wie dessen konkrete Ausgestaltung ist, ist dabei aktuell noch Gegenstand der Beratungen innerhalb der Ministerien. Genaueres lässt sich dann erst sagen, wenn das Bundeskabinett sich voraussichtlich am 8. Dezember mit dem Thema beschäftigt.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Steiniger

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