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Johannes Steiniger
CDU
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Frage von Bettina P. •

Hallo, wie begründen Sie die Kürzung von Honoraren in der Psychotherapie? Und gibt es Möglichkeiten diesen Gesetzesentwurf noch zu kippen? Denn wir brauchen Psychotherapie!!

Ohne Psychotherapie wäre ich heute nicht mehr am Leben. Ich war 9 Jahre in einer schlimme Partnerschaft in der Gewalt und Machtgehabe eine große Rolle spielten, kurz vor dem Ende der Beziehung habe ich versucht mir das Leben zu nehmen... Dank stationärer sowie ambulanter Psychotherapie stehe ich heute wieder auf eigenen Beinen und konnte sogar beruflich wieder Fuss fassen. Dabei habe ich eine ganze Reihe an Diagnosen wie Depression, Posttraumatische Belastungsstörung, Borderline,ADS und früher auch Angst- und Zwangsstörungen. Ohne die richtige Psychotherapie wäre ich heute nicht mehr hier und nur dann der Therapie konnte ich wieder meinen Weg zurück in den Beruf finden. Ich hoffe sehr, dass dieser Budgetierugswahnsinn hier ein Ende findet. Es geht um Menschenleben!

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau P.,

danke für Ihre Nachricht und die intensiven persönlichen Schilderungen. Es ist sehr gut, dass Sie eine passende Behandlung erhalten haben. Diese soll auch in Zukunft möglichst vielen Menschen zur Verfügung stehen. Ich kann Ihre Bedenken daher nachvollziehen.

Das deutsche Gesundheitssystem braucht dringend Reformen. Es ist das teuerste der Welt, aber nicht das beste. Deshalb packen wir das Problem jetzt an. Dabei wird gerade nicht einseitig eine Gruppe benachteiligt. Krankenhäuser, Ärzte, Krankenkassen und auch die Versicherten: Alle werden nach den Vorschlägen der Ministerin einen Beitrag leisten müssen. Gleichzeitig wissen wir um unsere Verantwortung, einzelne Bereiche nicht zu überfordern und damit die Versorgung zu gefährden.

Ihre Rückmeldung zur Vergütungsanpassung der Psychotherapeuten vor dem Hintergrund der aktuellen Versorgungssituation nehme ich sehr ernst. Eine verantwortungsvolle Finanzierung des Gesundheitswesens setzt voraus, dass nicht mehr Mittel ausgegeben werden, als tatsächlich zur Verfügung stehen. Daher sollen Vergütungssteigerungen bei den Leistungserbringern künftig an die reale Kostenentwicklung sowie an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekoppelt werden. Ziel ist dabei ausdrücklich nicht eine Kürzung bestehender Vergütungen, sondern vielmehr eine Begrenzung künftiger Steigerungen auf das Maß der gesamtwirtschaftlichen Lohndynamik. 

Wir sehen die Sorgen der vulnerablen Gruppe der psychisch Kranken sehr genau, denn psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für lange Krankheitsausfälle. Die Zahl der Betroffenen steigt stetig. Gerade auch für betroffene Kinder und Jugendliche muss eine gute und sichere Versorgung schnellstmöglich und niedrigschwellig gewährleistet sein. Einschränkungen in der psychotherapeutischen Versorgung führen zu finanziellen Mehrbelastungen der Versichertengemeinschaft in der Zukunft. Eine kontinuierliche Versorgung ist daher entscheidend. Daher hat der Bundestag zusätzlich einen Entschließungsantrag angenommen, in dem er die Bundesregierung auffordert, zügig weitere Regelungen vorzulegen, die nach dieser Sommerpause auch beschlossen werden sollen:

  1. Regelungen, welche die Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über den 31. Dezember 2026 hinaus bis zum Abschluss der Behandlung sicherstellen,
  2. Regelungen, die Ausnahmefälle von der MGV bei Leistungen der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten und Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche, sowie für Behandlungen von schwer psychisch kranken Versicherten entsprechend der G-BA Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL) als auch von als dringlich festgelegten Fällen vorsehen, um dafür eine extrabudgetäre Vergütung zu schaffen, und
  3. Regelungen, die den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragen, bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren.

Mit diesen Maßnahmen setzen wir wesentliche Forderungen der Psychotherapeuten um und handeln im Sinne der Patienten. Diese Verbesserungen sollten ursprünglich bereits Bestandteil des GKV-BStabG sein, wurden jedoch im parlamentarischen Verfahren aufgrund von verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens verschoben. Unabhängig davon werden mit dem GKV-BStabG Psychotherapeuten von Bürokratie entlastet. Künftig wird auf einen Konsiliarbericht verzichtet werden, wenn die psychotherapeutische Behandlung auf vertragsärztliche Überweisung oder auf Empfehlung eines Krankenhauses im unmittelbaren Anschluss an eine psychiatrische, psychosomatische oder psychotherapeutische Krankenhausbehandlung erfolgt.

Auf diesen veränderten Grundlagen war eine Zustimmung im Bundestag und im Bundesrat in unseren Augen möglich. Gerne können Sie dann auch eine meiner Bürgersprechstunden besuchen und das Thema vertiefen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Steiniger, MdB
Vorsitzender der Landesgruppe Rheinland-Pfalz in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Sprecher für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

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