Sollte § 144 TKG-E um einen direkten Glasfaseranspruch für Mieter ergänzt werden?
Der Referentenentwurf zum TKG-Änderungsgesetz 2026 sieht mit §144 TKG-E ein Vollausbaurecht für Netzbetreiber gegenüber Gebäudeeigentümern vor – ein richtiger Schritt. Er enthält jedoch eine entscheidende Lücke: Mieterinnen und Mieter erhalten keinen individuell einklagbaren Anspruch auf Glasfaserversorgung bis in die Wohnung. Verweigert oder verzögert ein Eigentümer die Kooperation mit dem Netzbetreiber, bleiben Mieter ohne wirksames Mittel – obwohl der Glasfaserausbau seit 2025 im überragenden öffentlichen Interesse liegt.
Ich habe zu diesem Thema eine Petition beim Petitionsausschuss eingereicht und würde gerne wissen: Wie bewerten Sie diese Lücke, und sehen Sie Möglichkeiten, den §144 TKG-E um ein direktes Mieterrecht zu ergänzen?

