as muss im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden. Die 700 Meter sind nur eine Richtlinie, entscheidend sind die Lärmschutzgrenzwerte der TA Lärm des Bundes. Festzuhalten ist aber, dass eine Ausweitung der Abstandsregelung in Bayern dazu geführt hat, dass viel weniger Windräder beantragt und gebaut wurden.
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