Womit rechtfertigen Sie die Entkopplung der nds. Besoldung vom Nominallohnindex?
Sehr geehrte Herr Domeier,
vielen Dank für Ihre zügige Antwort, zu der ich mir noch eine Rückfrage erlauben möchte.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung gibt es Pläne, die GKVen zukünftig nach dem TVöD zu bezahlen. Warum löst dies dort massenhaft Proteste aus, während TV-L Beschäftigte bei der Idee selbst so bezahlt zu werden in Freudentränen ausbrechen würden? Halten Sie die Spaltung in „premium, okay, miserabel“ an öffentlichen Tarifverträgen für gerechtfertigt und muss diese für Beamte, die keiner Tarifautonomie, sondern dem Gesetz des Landtages unterliegen, fortgeführt werden?
Ich stelle Ihre Diät und die Kopplung an den Nominallohn nicht in Abrede, frage mich aber, warum die gleiche Logik nicht für Nds. Beamte gelten solle? Der Vergleich zum Nominallohnindex ist ja eindeutig, darf hier die Industrie immer weiter davonziehen? Dürfen Beamte relativ immer ärmer werden, & Abgeordnete nicht?
Erinnert Sie dies nicht auch an Boni für Manager, während die Belegschaft sparen muss?
Hallo Herr W.!
Die Beamtenbesoldung in Niedersachsen wird nicht tariflich ausgehandelt, sondern per Gesetz – konkret das Niedersächsische Besoldungsgesetz – durch den Landtag festgelegt. Gleichwohl besteht in der Praxis ein enger Zusammenhang zu den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst. Üblicherweise werden die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im TV-L zeitlich und inhaltlich weitgehend auf die Beamtenbesoldung übertragen. Diese Praxis dient dazu, eine auseinanderlaufende Entwicklung zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten zu vermeiden und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes insgesamt zu sichern. Rechtlich handelt es sich hierbei jedoch nicht um eine Verpflichtung, sondern um eine politische Entscheidung des Gesetzgebers. Und Sie wissen ja, Politik ist nicht immer logisch…
Apropos, im Unterschied dazu folgt die Entschädigung der Abgeordneten einer eigenen verfassungsrechtlichen Logik. Sie wird ebenfalls gesetzlich festgelegt, ist in vielen Fällen jedoch an objektive Indikatoren wie die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt. Ziel ist es, die Festlegung der eigenen Bezüge der Abgeordneten möglichst transparent und frei von kurzfristigen politischen Einflussnahmen zu gestalten. Diese Systematik ist jedoch nicht ohne Weiteres auf die Beamtenbesoldung übertragbar, da letztere integraler Bestandteil der staatlichen Personal- und Haushaltspolitik ist.
Zu einem eng verknüpften Thema habe ich übrigens gerade eine weitere Frage erhalten, das ist interessant. Ich finde es toll, wenn Bürger so interessante und durchdachte Fragen haben. Und ich darf Ihnen versichern, dass das Thema Gerechtigkeit - ob bei Entlohnung oder wo auch immer - eines derjenigen ist, dass mich von jeher nichtg nur beschäftigt, sondern auch eine meiner größten Triebfedern ist. DAnke, dass Sie mich mal daran erinnert haben.
Viele Grüße, Jörn Domeier

