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Jörn Domeier
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Frage von Marcel B. •

Plant NDS angesichts der geplanten deutlichen Besoldungserhöhungen in Schleswig-Holstein ebenfalls strukturelle Anpassungen, um eine dauerhaft amtsangemessene Alimentation der Beamten sicherzustellen?

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass die Beamtenbesoldung den Anforderungen der amtsangemessenen Alimentation entsprechen muss. In der Folge wird in mehreren Bundesländern über strukturelle Anpassungen der Besoldung diskutiert.

Insbesondere Schleswig-Holstein plant nach aktuellen Berichten deutliche Verbesserungen der Besoldung, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben nachhaltig zu erfüllen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für viele niedersächsische Beamtinnen und Beamte die Frage, ob auch die Landesregierung in Niedersachsen plant, die Besoldung stärker anzuheben, um sowohl die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einzuhalten als auch im bundesweiten Wettbewerb um qualifiziertes Personal konkurrenzfähig zu bleiben.

Mich interessiert daher, ob in Niedersachsen konkrete Maßnahmen oder Planungen bestehen, die Besoldung strukturell zu erhöhen, um langfristig eine verfassungskonforme und amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B., die aufgeworfenen Fragen betreffen mehrere Bereiche des öffentlichen Dienstrechts, die zwar miteinander in Beziehung stehen, jedoch unterschiedlichen Systemlogiken folgen. Für eine sachgerechte Einordnung ist daher zunächst zwischen tariflich Beschäftigten, Beamten sowie Abgeordneten zu unterscheiden.

Im Bereich der Tarifbeschäftigten ist zwischen Bundes- und Landesebene zu differenzieren. Während der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für Bund und Kommunen gilt, findet für die Beschäftigten der Länder – und damit auch in Niedersachsen – der Tarifvertrag der Länder (TV-L) Anwendung. Beide Tarifwerke werden unabhängig voneinander verhandelt und haben sich seit der Föderalismusreform zunehmend auseinanderentwickelt. In der Praxis führt dies dazu, dass Beschäftigte im Landesdienst teilweise schlechter gestellt sind als vergleichbare Beschäftigte bei Bund oder Kommunen. Diese Entwicklung hat insbesondere für die Länder – und damit auch für Niedersachsen – eine hohe politische Relevanz, da sie die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und die Konkurrenzfähigkeit bei der Gewinnung von Fachkräften unmittelbar betrifft.

Vor diesem Hintergrund erklären sich auch unterschiedliche Reaktionen auf Überlegungen, bestimmte Bereiche – etwa im Umfeld der gesetzlichen Krankenversicherung – stärker an den TVöD anzubinden. Während Beschäftigte, die sich aktuell unterhalb des TVöD-Niveaus sehen, eine solche Angleichung häufig als Verbesserung wahrnehmen, besteht in anderen Bereichen die Sorge, dass eine Vereinheitlichung auch mit dem Verlust bestehender Vorteile oder spezifischer Regelungen einhergehen könnte. Maßgeblich ist daher weniger das Modell selbst als vielmehr die jeweilige Ausgangssituation der Betroffenen.

Für die Beamtenbesoldung in Niedersachsen gilt ein grundlegend anderes System. Sie wird nicht tariflich ausgehandelt, sondern durch Gesetz – konkret das Niedersächsische Besoldungsgesetz – durch den Landtag festgelegt. Gleichwohl besteht in der Praxis ein enger Zusammenhang zu den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst. Üblicherweise werden die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im TV-L zeitlich und inhaltlich weitgehend auf die Beamtenbesoldung übertragen. Diese Praxis dient dazu, eine auseinanderlaufende Entwicklung zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten zu vermeiden und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes insgesamt zu sichern. Rechtlich handelt es sich hierbei jedoch nicht um eine Verpflichtung, sondern um eine politische Entscheidung des Gesetzgebers.

Maßgeblicher rechtlicher Rahmen für die Beamtenbesoldung ist das verfassungsrechtlich verankerte Alimentationsprinzip. Dieses verpflichtet den Gesetzgeber, eine amtsangemessene und realitätsgerechte Besoldung sicherzustellen. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurde hierzu konkretisiert, dass insbesondere ein ausreichender Abstand zur Grundsicherung gewahrt bleiben muss und die allgemeine wirtschaftliche und tarifliche Entwicklung nicht dauerhaft von der Besoldungsentwicklung abgekoppelt werden darf. Die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst stellen in diesem Zusammenhang einen wichtigen Orientierungsmaßstab dar, ersetzen jedoch nicht die eigenständige gesetzgeberische Verantwortung.

Im Unterschied dazu folgt die Entschädigung der Abgeordneten einer eigenen verfassungsrechtlichen Logik. Sie wird ebenfalls gesetzlich festgelegt, ist in vielen Fällen jedoch an objektive Indikatoren wie die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt. Ziel ist es, die Festlegung der eigenen Bezüge der Abgeordneten möglichst transparent und frei von kurzfristigen politischen Einflussnahmen zu gestalten. Diese Systematik ist jedoch nicht ohne Weiteres auf die Beamtenbesoldung übertragbar, da letztere integraler Bestandteil der staatlichen Personal- und Haushaltspolitik ist.

Die angesprochene „Gerechtigkeitsfrage“ zwischen den verschiedenen Statusgruppen ist vor diesem Hintergrund politisch nachvollziehbar, fachlich jedoch nur eingeschränkt vergleichbar. Während Tarifbeschäftigte, Beamte und Abgeordnete jeweils an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben sollen, erfolgt dies über unterschiedliche Mechanismen. Für Niedersachsen ergibt sich daraus insbesondere die Herausforderung, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu sichern, Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Arbeitgebern – insbesondere im Verhältnis von TV-L zu TVöD – zu reduzieren und gleichzeitig die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Beamtenbesoldung sowie die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Beamtenbesoldung in Niedersachsen faktisch eng an die Tarifentwicklung angebunden ist, jedoch rechtlich eigenständig ausgestaltet wird. Die bestehenden Unterschiede zwischen den Tarifwerken sowie zwischen den verschiedenen Statusgruppen sind systembedingt, führen aber zu politischen Spannungsfeldern, die insbesondere im Hinblick auf die Attraktivität und Akzeptanz des öffentlichen Dienstes von erheblicher Bedeutung sind.

Zum aktuellen Stand der Entwicklung möchte ich gern auf die Antwort meines Kollegen Jan-Philipp Beck verweisen, die zwar auf eine andere Frage erfolgte. Jan-Philipp äußert sich aber auch sehr kompetent zu den Auswirkungen des Urteils, was Sie vielleicht interessieren könnte.

Grundsätzlich gebe ich zu, kein ausgewiesener Experte bei dem Thema zu sein. Ich stehe aber immer für Gerechtigkeit, sei es bei der Entlohnung oder allem anderen. Solidarität ist für mich kein Schlagwort, sondern eine absolute Notwendigkeit, um unsere Welt zu einem immer lebenswerteren Ort zu machen. Ich glaube anhand Ihrer Frage zu erkennen, dass wir beide da die gleiche Einstellung haben.

Viele Grüße, Jörn Domeier

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