Von den Plänen das Informationsfreiheitsgesetz unterm strich abzuschaffen bin ich erschüttert. Wie rechtfertigen Sie diesen Angriff auf die Zivilgesellschaft?
Sehr geehrter Herr N.,
das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat sich seit seiner Einführung vor 20 Jahren bewährt.
Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung brauchen Transparenz, das möchte ich als überzeugter Demokrat und Abgeordneter des Landtags NRW betonen.
Meine Kolleginnen und Kollegen in der Bundestagsfraktion wollen das Informationsfreiheitsgesetz nun weiterentwickeln: Das heißt einfacher, verständlicher und transparenter machen. Dazu gehört insbesondere die Digitalisierung der Bearbeitungsprozesse, die ein echter Booster für die Verwaltungsdigitalisierung sein können. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages (im Bund), das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren zu wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt. Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben.
Es darf bei alledem nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des IFG wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.
Mit vielen Grüßen
Jochen Ott

