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Jochen Haußmann
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Frage von Klaus B. •

Frage an Jochen Haußmann von Klaus B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hausmann,

sicher ist Ihnen bekannt, dass im Zusammenhang mit der Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) per 01.01.2004 der § 229 SGB V, leider „stümperhaft“ von SPD/GRÜNE mit Zustimmung der CDU/CSU geändert wurde. Nach der damaligen Gesetzesvorlage BT 15/1525 sollte nämlich nur eine bisherige Umgehungsmöglichkeit beseitigt werden. Und zwar sollten die bisher vor Rentenbeginn gezahlten beitragsfreien Kapitalabfindungen von betriebl. Versorgungsansprüchen ab 01.01.2004 auch beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung sein (120-Monate-Regelung). Dagegen gibt es auch meinerseits keine Einwände! Das ist halt Gesetz!

Dass aber ab 01.01.2004 stillschweigend (und zwar durch Rechtsfortbildung der GKV und Sozialgerichte) auch die immer schon beitragsfreie Kapitalauszahlung (nicht -abfindung) aus einer Kapitallebensversicherung, die von Arbeitnehmern über eine Direktversicherung aus deren versteuertem und verbeitragtem Nettoeinkommen angespart wurden, plötzlich nochmals GKV-beitragspflichtig (mit dem vollen Beitragssatz v. ca. 18%) sein soll, sehe ich und Millionen Betroffene als Betrug und ganz üble Abzocke des Gesetzgebers an. Dies muss dringend korrigiert werden!

Meine Frage: Werden Sie sich künftig auf Bundesebene für eine gesetzliche Klarstellung einsetzen, dass Kapitalauszahlungen aus Altverträgen (bei mir Ende der 70er Jahre) der Direktversicherungen, die wie eine private Lebensversicherung zu Gunsten des Arbeitnehmers aus seinem versteuertem und verbeitragtem Netto-Einkommen angespart wurden, auch bei einem betrieblichen Bezug nicht als Versorgungsbezug bewertet werden?

Ich nehme hierbei auch Bezug auf die kürzl. Antragstellung der FDP-NRW (16/9789) und LINKEN (18/6364) zu diesem Thema.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie kritisieren völlig zu Recht das von Rot-Grün verabschiedete Gesundheitsmodernisierungsgesetz. Die Bundes-FDP plant die Betriebliche Altersvorsorge mit Effizienz und Sicherheit zu versehen. Hierzu soll die von rot-grün eingeführte doppelte Belastung mit Sozialversicherungsbeiträgen wieder abgeschafft werden. Ich begrüße daher auch das Engagement des Interessenverbands Direktversicherungsgeschädigte e.V.
Noch ein Wort, weil Sie den Antrag der LINKEN erwähnen. Wir als Freie Demokraten sind die einzigen, die sich strikt gegen die so genannte Bürgerversicherung wenden. Denn es ist von unseren politischen Wettbewerbern schon öfter artikuliert worden, was deren weitere Ausgestaltung sein könnten: Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze sowie die Einbeziehung von Miet- und Kapitaleinkünften.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Haußmann MdL

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