(...) Der derzeitige Jugendschutz ist bei Computerspielen völlig unzureichend. Die von der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) ausgesprochene Einschränkung "Keine Jugendfreigabe" bietet leider keine Gewähr dafür, dass Kinder von der Nutzung abgehalten werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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