Verfassungsrechtlich unbedenklich sind hingegen satzungsmäßige Regelungen der Parteien, mit denen sie sich zu einer geschlechterparitätischen Besetzung ihrer Kandidatenlisten selbst verpflichten, so wie es die CSU im Fall der Landesliste für die anstehende Bundestagswahl getan hat.
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
um unsere Arbeit für 2026 zu
finanzieren.

