Verfassungsrechtlich unbedenklich sind hingegen satzungsmäßige Regelungen der Parteien, mit denen sie sich zu einer geschlechterparitätischen Besetzung ihrer Kandidatenlisten selbst verpflichten, so wie es die CSU im Fall der Landesliste für die anstehende Bundestagswahl getan hat.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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