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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Corinna U. •

Frage an Joachim Herrmann von Corinna U. bezüglich Gesundheit

Wann ist mit einer Behördenanweisung (Polizei/Ämter allgemein) zum Umgang mit Patienten, die medizinisches Cannabis einnehmen zu rechnen?
Wann ist der Grüne Landrat zur entkriminalisierung eines MS Pat (Medikation med.cannabis) bereit damit die Diskriminierung/Kriminalisierung endlich aufhört und man als erkrankter Mensch sich wieder seiner Genesung widmen kann? Wann wird der Aktenvermerk zur Gefahrenabwehr (Auslöser des Ganzen) gelöscht?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau U.,

Ihre über „www.abgeordnetenwatch.de“ gestellte Anfrage vom 24. Oktober 2017 in der Angelegenheit „Gesundheit“ habe ich erhalten.

Ihre fragmentarische in Stichpunkten vorgelegte Anfrage kann nur deshalb nachvollzogen werden, weil hier Hintergründe und Historie Ihres Petitums bekannt sind. Für den unvorbereiteten Leser der Homepage „www.abgeordnetenwatch“ erschließt sich Ihr Anliegen anhand des Fragetextes partiell nur im ersten Satz, der weitere Text kann von einem mit dem Sachverhalt nicht vertrauten Leser nicht in Bezug zu einem konkreten Sachverhalt gestellt werden.

Ich verweise darauf, dass wegen des in Rede stehenden Sachverhalts (Umgang mit Waffen und Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Konsum von medizinischem Cannabis) bereits umfangreicher Schriftverkehr des konkret davon Betroffenen und Ihrer Person mit meinem Hause, dem Polizeipräsidium Oberbayern Süd und dem zuständigen Landratsamt entstanden ist. Ferner verweise ich auf die beim Bayerischen Landtag eingereichten Petitionen.

Daneben weise ich darauf hin, dass eine Erörterung der Angelegenheit aus datenschutzrechtlichen Gründen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person sowie auch vor dem Hintergrund der Behandlung der Angelegenheit im Bayer. Landtag in der Öffentlichkeit nicht möglich ist. Ferner darf ich anmerken, dass bereits eine abschließende obergerichtliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ergangen ist, die das behördliche Vorgehen stützt.

Dem Bayer. Landtag wird zu Ihren aktuellen Eingaben zusammenfassend und umfassend berichtet.

Ungeachtet dessen kann ich Ihnen mitteilen, dass sich eine „Behördenanweisung“ betreffend den Umgang mit Personen, denen Cannabis als Medikament verordnet wurde, für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration in Erarbeitung befindet; diese jedoch einen umfassenden Abstimmungsbedarf mit sich bringt, so dass ein konkreter Zeitpunkt bis zur Inkraftsetzung nicht benannt werden kann.

Ich darf Sie abschließend darauf hinweisen, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter der Wirkung von berauschenden bzw. die (Fahr-)Eignung negativ beeinflussenden Mitteln sowie analog der Umgang mit Schusswaffen in diesem Zustand eine erhebliche Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit bzw. der Allgemeinheit darstellt. Da solche Personen im Straßenverkehr bzw. beim Umgang mit Waffen nicht nur sich, sondern in großem Maße auch andere Personen erheblich gefährden können, kommt der Überwachung des Straßenverkehrs sowie der Beschränkung des Umgangs mit Schusswaffen in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Verständnis für sicherheitsbehördliche und polizeiliche Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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