Sehr geehrter Herr Ebmeyer, können Sie mir den Übergewinnbetrag der Bundesregierung bedingt durch die Rohölpreiserhöhung nennen? MfG R. P.
Vielen Dank für Ihre Frage. Folgende Steuern und Abgaben sind auf den Kraftstoff in Deutschland zu entrichten:
Die Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) ist ein fixer Betrag pro Liter, unabhängig vom Rohölpreis: aktuell 65,45 Cent bei Benzin und 47,04 Cent bei Diesel. Hinzu kommt seit 2021 die CO₂-Abgabe, die 2026 rund 14 Cent pro Liter Benzin bzw. 16 Cent pro Liter Diesel beträgt. Auf den Gesamtpreis – also Produktpreis, Energiesteuer und CO₂-Abgabe zusammen – werden dann noch einmal 19 % Umsatzsteuer erhoben. Steigt der Rohölpreis und damit der Spritpreis, bleiben Energiesteuer und CO₂-Abgabe zwar konstant, aber die Umsatzsteuer steigt automatisch mit, weil sie prozentual berechnet wird. Einen ausgewiesenen Steuermehrbetrag, speziell durch Rohölpreissteigerungen wird nicht erfasst, da die Steuern nicht nach Rohölpreisanteil aufgeschlüsselt erfasst werden.
Am 24. April haben CDU/CSU und SPD mit dem Energiesteuersenkungsgesetz die zweite Stufe des Spritpreis-Pakets im Bundestag beschlossen. In einem ersten Schritt wurde das österreichische Modell für mehr Transparenz an den Tankstellen und die Beweislastumkehr im Kartellrecht für eine schärfere Preiskontrolle eingeführt. Beide Maßnahmen zeigen zunehmend ihre Wirkung. Jetzt werden die Energiesteuern gesenkt. Steuern auf Diesel und Benzin werden um rund 17 Cent pro Liter für zwei Monate, vom 1. Mai bis 30. Juni 2026, gesenkt.
Herzliche Grüße
Joachim Ebmeyer MdB

