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Jens Zimmermann
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Frage von Lukas S. •

Wie stehen Sie zum Ausbau der Odenwaldbahn? Können Sie sich 80 km/h für Motorradfahrer vorstellen? Was halten Sie von einer Ausweitung der LKW-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen?

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

ich hätte an Sie folgende Fragen zur Verkehrspolitik:

1. Setzen Sie sich auf kommunaler und Bundesebene für einen Ausbau der Odenwaldbahn, auch über die Erbacher Erklärung hinaus (bspw. im Bezug auf einen zweigleisigen Abschnitt Hainburg Hainstadt-Seligenstadt), ein? Warum wurde vor einigen Jahren die Infrastruktur der Odenwaldbahn immer weiter zurückgebaut (bspw. verfügte der Zeller Bahnhof vor ca. 10-15 Jahren noch über zwei Gleise)? War dies ein Fehler?

2. Der Motorradverkehr wird zu einem immer wichtigeren Thema. Ca. 17 Prozent der Verkehrstoten sind Motorradfahrer. Können Sie sich - analog wie für Busse und LKWs - eine Herabsetzung der generellen Höchstgeschwindigkeit für Motorräder in der StVO auf 80 km/h außerorts - aus Gründen der Verkehrssicherheit - vorstellen?

3. Setzen Sie sich für die Ausweitung der LKW-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen ein?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Lukas S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworte ich Ihre Fragen entsprechend der von Ihnen vorgenommenen Nummerierung.

1. Das Angebot der Odenwaldbahn wurde seit der Reaktivierung vom ersten Tag an sehr gut angenommen. So gut, dass mittlerweile von einer Überlastung im Berufsverkehr gesprochen werden kann, ein zusätzliches Fahrtenangebot ist deshalb sinnvoll und erstrebenswert. Hierzu zählen insbesondere mehr Direktverbindungen an den Frankfurter Hauptbahnhof. Hierzu ist es notwendig die Projekte im Verkehrsplan „Frankfurt RheinMain“ voranzutreiben. Die Realisierung der angestrebten Projekte hätte eine enorme Leistungssteigerung des Hauptbahnhofs und seiner Zulaufstrecken zur Folge. Insbesondere auf den durch den Bund gefördertem Bau des Fernbahntunnels Frankfurt am Main muss dabei ein Fokus gelegt werden. Im Hinblick auf die Emissionsbelastungen und der Infrastrukturengpässe in den Zentren des Verflechtungsraums Rhein-Main-Neckar und weiterem Fahrgastzulauf ist zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Kapazität kurzfristig wesentlich erhöht und der Takt wesentlich verdichtet werden kann. Neben der Elektrifizierung könnte dabei auch der Wasserstoffantrieb eine Alternative zu den bisherigen Diesel-Fahrzeugen auf der Strecke der Odenwaldbahn sein. Ein zumindest teilweiser zweigleisiger Ausbau (neben den Stationen Mühltal und Oberzent-Hetzbach) ist zu prüfen und die Verlängerung der Bahnsteige auf 170m zu realisieren. An Knotenpunkten müssen die Einrichtung von barrierefreien Mobilitätsstationen für nachhaltige Mobilität gefördert werden, damit möglichst viele vom Auto auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen.

2. Neben der von Ihnen erwähnten Statistik zeigt sich außerdem, dass es Unfallschwerpunktstellen sind, an denen sich die große Zahl von schwerwiegenden Verkehrsunfällen ereignet. Das ergab unter anderem ein 2015 vom ADAC erstellter und 2019 aktualisierter Bericht zu Unfallursachen. Demnach ereignen sich mit 40 Prozent die meisten Zweiradunfälle an Einmündungen/Kreuzungen, zweithäufigster Unfallort ist der Bereich von Kurven, in diesem ereignen sich 36 Prozent der Motorradunfälle. Während eine generelle Höchstgeschwindigkeit für den Motorradverkehr aktuell vermutlich nicht mehrheitsfähig wäre (und entsprechend des Berichts auch nicht unbedingt zielführend), halte ich eine bessere verkehrstechnische Absicherung von Unfallschwerpunkten für alle Verkehrsteilnehmer für wichtig. Dazu würde konsequenterweise auch ein situationsangepasstes Tempolimit etwa in kurvenreichen und schwer einsehbaren Verkehrsbereichen zählen.

3. Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Schienengüterverkehr bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern um den emissionsstarken Güterverkehr auf der Straße zu reduzieren. Dazu ist eine ganze Reihe an Maßnahmen geplant. Bei neuen Gewerbe- und Industriegebieten etwa soll die Schienenanbindung verpflichtend geprüft werden. Außerdem ist geplant, 2023 eine CO2 -Differenzierung der Lkw-Maut vornehmen, den gewerblichen Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen einzubeziehen und einen CO2 -Zuschlag einzuführen, unter der Bedingung, eine Doppelbelastung durch den CO2 -Preis auszuschließen. Als Instrument der Verkehrssteuerung sollte man sich meiner Ansicht nach auch die von Ihnen angesprochene Lkw-Maut auf Landes- und Kommunalstraße offenhalten. Aktuell liegen dem Parlament hierzu jedoch keine Gesetzesvorhaben vor. Ein Problem dieser Maßnahme entsteht durch das hohe Ausweichpotential, da das deutsche Straßenverkehrsnetz in der Fläche eine hohe Verfügbarkeit aufweist. Eine generelle Einführung der Mautpflicht auf Landes- und Kommunalstraßen lehne ich jedoch ab, da viele Standorte auf den Straßengüterverkehr angewiesen sind.

Ich hoffe ich konnte alle Aspekte Ihrer Anfrage beantworten und grüße Sie herzlich

Jens Zimmermann

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