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Jens Zimmermann
SPD
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Frage von Marta R. •

Frage an Jens Zimmermann von Marta R.

Guten Tag,
Glauben Sie wirklich, dass Deutschland mit neuen EEG und den vielen Kohlekraftwerke die Pariser Ziele erreichen kann?
Bitte stimmen Sie für die Energiewende und nicht gegen sie.
Danke!
Mit freundlichen Grüßen,
Marta Rizvi

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rizvi,

vielen Dank für Ihre E-Mail über Abgeordnetenwatch zum EEG. Gerne nehme ich hierzu Stellung.

Am 8. Juni wurde der Entwurf zum EEG 2016 vom Kabinett gebilligt. Vorangegangen waren zwei Sondersitzungen der Ministerpräsidenten, in denen sich die Länder, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundeskanzleramt auf wesentliche Eckpunkte der Novellierung verständigt haben. Jetzt beginnt das parlamentarische Verfahren.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden fossilen Brennstoffen machen. Gleichzeitig soll sie bezahlbar und verlässlich bleiben. Das EEG hat die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen, deren Anteil rund 33 Prozent am Stromverbrauch in 2015 erreichte.

Jetzt geht es darum, den weiteren Kostenanstieg zu bremsen, den Ausbau planvoll zu steuern und die Erneuerbaren Energien weiter an den Markt heranzuführen. Der Erfolg der Energiewende und unsere Vorbildfunktion für andere Länder entscheidet sich nicht am schnellstmöglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien, sondern daran, ob uns der Transformationsprozess von den konventionellen zu den erneuerbaren Energieträgern ohne Einschränkung an Versorgungssicherheit und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit gelingt.

Die im Entwurf des EEG 2016 enthaltenen Maßnahmen sind aus meiner Sicht geeignet, den Ausbau der Erneuerbaren zu steuern, ohne ihn auszubremsen. So kann auch die Akzeptanz für die Energiewende in der Bevölkerung gesichert werden, in dem wir den Kostenanstieg unter Kontrolle halten.

Hierfür sieht die Novellierung des EEG zwei wesentliche Anpassungen vor:

Erstens soll zukünftig die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbare Energien-Anlagen wettbewerblich im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt werden.

Wichtig ist: Um auch weiterhin allen Investoren eine Teilnahme an dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zu ermöglichen und um die Bürokratiekosten möglichst gering zu halten, werden grundsätzlich Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 750 Kilowatt (kW) von den Ausschreibungen ausgenommen und nach dem bisherigen System vergütet!

Mit der Ermittlung der Höhe der Einspeisevergütung für erneuerbare Energien durch Ausschreibungen anstelle von staatlichen Preisfestlegungen wollen wir Überförderungen vermeiden und Einsparpotenziale im Anlagenbau, der Projektierung und bei der Grundstückspacht heben. Gleichzeitig können über Ausschreibungen die technologiespezifischen Zubaumengen besser gesteuert werden. Damit schaffen wir die Grundlage für eine planbare Fortführung der Energiewende, um einen Anteil von 45 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in 2025 zu erreichen. Das entspricht dem Gesamtausbaukorridor, den wir im EEG 2014 als Ziel definiert haben.

Zweitens soll der Ausbau der erneuerbaren Energien-Anlagen stärker mit dem Netzausbau synchronisiert werden.

Das Missverhältnis zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energien-Anlagen und dem Netzausbau hat sich durch den erfolgreichen Ausbau von Windenergie an Land und auf See zugespitzt. Diese Anlagen stehen im Norden der Bundesrepublik und können derzeit den Strom nicht in die Verbrauchszentren im Süden transportieren.

Die Kosten für das Netzengpassmanagement lagen im Jahr 2015 bei 1,1 Mrd. Euro. Etwa 470 Mio. davon entfielen auf die Entschädigung von abgeregelten EE-Anlagen und 420 Mio. auf das sogenannte Redispatch. Diese Kosten könnten sich ohne steuernde Eingriffe um ein Vielfaches erhöhen. Auf der Grundlage eines novellierten Referenzertragsmodells sollen zukünftig die weniger windhäufigen, aber wirtschaftlich ertragreichen Standorte mit Blick auf die Ertragssituation eine vergleichbar hohe Prämie erhalten wie Anlagen an windreichen Standorten. Damit soll der Ausbau gleichmäßiger im Bundesgebiet verteilt und die Übertragungsnetze entlastet werden.

Außerdem wird der Ausbaukorridor von Wind-Onshore-Anlagen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und im Norden von Hessen auf 58 Prozent des Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 reduziert. Damit soll die Ausbaugeschwindigkeit in Netzengpassgebieten reduziert werden. Die Netzengpasssituation soll alle zwei Jahre überprüft und das Gebiet entsprechend angepasst werden. Dadurch soll der Druck auf die Übertragungsnetzbetreiber aufrechterhalten werden, die Netze auszubauen.

Um Vorzieheffekte beim Ausbau der erneuerbaren Energien bis zu den Ausschreibungen zu vermeiden und gesunkene Kapitalkosten zu berücksichtigen, ist im Gesetzesentwurf eine Einmaldegression der Vergütung für Wind an Land von 5 Prozent ab dem 01.06.2017 vorgesehen.

Trotz der vorgesehenen Maßnahmen wird im Norden Deutschlands auch zukünftig Strom abgeregelt werden müssen, da er aufgrund der Netzengpässe auf der Übertragungsnetzebene nicht transportiert werden kann. Im Rahmen von Projekten soll dieser Überschussstrom demnächst durch zuschaltbare Lasten von 2 GW im Netzengpassgebiet genutzt werden.

Zudem werden Instrumente erarbeitet, um den Netzausbau zu beschleunigen. So sollen beispielsweise Genehmigungsverfahren überprüft und Netzausbaukorridore präzisiert werden.

Ich hoffe, die Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Jens Zimmermann MdB

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