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Jens-Peter Nettekoven
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Frage von Klaus K. •

Wie wollen Sie die Wölfe und andere Tiere in NRW vor rücksichtsloser Tötung schützen.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben mich um meine Einschätzung zum Umgang mit Wölfen in NRW gebeten. Gerne werde ich Ihre Frage in der gebotenen Ausführlichkeit beantworten.

Lassen Sie mich mit Ihrer Frage beginnen, wie Wölfe und andere Tiere in Nordrhein-Westfalen geschützt werden sollen. Von einer rücksichtslosen Tötung kann aus meiner Sicht keine Rede sein. Der Wolf bleibt weiterhin eine geschützte Art, und mögliche Eingriffe erfolgen ausschließlich auf Grundlage klarer gesetzlicher Vorgaben sowie unter Wahrung des günstigen Erhaltungszustands.

Die Rückkehr des Wolfes ist zweifellos ein Erfolg des Artenschutzes. Gleichzeitig nehmen aber mit steigenden Wolfszahlen auch die damit verbundenen Konflikte zu, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Weidetiere sowie die Akzeptanz in der Bevölkerung. Ich bin überzeugt, dass eine dauerhafte Akzeptanz für den Wolf nur dann erhalten bleiben kann, wenn wir auf diese Entwicklung verantwortungsvoll und konsequent reagieren.

Die Weidetierhaltung ist unverzichtbar. Viele Tierhalter stehen bereits unter erheblichem Druck. Teure Schutzmaßnahmen, bürokratische Hürden und nicht zuletzt der Anblick von gerissenen Tieren treiben Tierhalter zur Aufgabe. Ohne ein aktives Bestandsmanagement wird die Weidetierhaltung langfristig deutlich zurückgehen. Dies hat erhebliche ökologische und wirtschaftliche Folgen. Deshalb bleiben präventive Herdenschutzmaßnahmen weiterhin erforderlich und ein zentraler Baustein für ein funktionierendes Miteinander von Wolf und Weidetierhaltung.

Die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht stellt aus meiner Sicht keine Abkehr vom Artenschutz dar, sondern eine sachgerechte Ergänzung der bestehenden Instrumente. Der Wolf bleibt eine geschützte Art, dessen Bestand auf Grundlage von Managementplänen reguliert werden kann, wenn der günstige Erhaltungszustand vorliegt. Der bundesgesetzlich vorgesehene Managementplan soll dabei sicherstellen, dass ein mögliches aktives Wolfsmanagement mit den Anforderungen des Artenschutzes vereinbar bleibt.

Ziel ist es, auf Grundlage der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen eine tragfähige Balance zwischen dem Schutz des Wolfs, dem Erhalt der Weidetierhaltung und der gesellschaftlichen Akzeptanz zu schaffen.

In der Hoffnung, Ihre Frage beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Jens-Peter Nettekoven

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