Frage von Ustin G. • 28.06.2013
Frage an Jens Koeppen von Ustin G. bezüglich Recht
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Antwort 08.07.2013 von Jens Koeppen CDU

(...) In einer Regelung, die die Strafvorschrift der Abgeordnetenbestechung erweitert, muss deshalb genau festlegt werden, wo zulässige Einflussnahme auf Abgeordnete endet und wo strafwürdige Einflussnahme beginnt. So verlangt es unser Grundgesetz. (...)

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Antwort 23.04.2013 von Jens Koeppen CDU

(...) Die vorübergehende Beibehaltung der bestehenden Regelung ist nicht grundsätzlich von Nachteil für die Menschen in den neuen Bundesländern. Der Vorteil der Hochwertung der Entgelte auf Westniveau bleibt auch künftig erhalten und kompensiert vollständig den niedrigeren Rentenwert. Da die Renten den Löhnen folgen, haben Versicherte und Rentner im Osten zudem weiterhin die Chance, von einer weiteren Lohnangleichung zu profitieren. (...)

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Antwort 01.02.2013 von Jens Koeppen CDU

(...) die Offenlegung etwaiger Nebeneinkünfte regelt sich gemäß den "Verhaltensregeln für Abgeordnete des Deutschen Bundestages" und gilt für alle Abgeordneten gleichermaßen. (...)

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Antwort 29.01.2013 von Jens Koeppen CDU

(...) Abgeordnete des Deutschen Bundestages zeigen ehrenamtliche Tätigkeiten gemäß den Verhaltensregeln beim Präsidenten an. (...)