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Jens Kerstan
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Brigitte R. •

Frage an Jens Kerstan von Brigitte R. bezüglich Recht

Hallo Herr Kerstan

1.) gerne würde ich erfahren womit und bei wem sie ihren Lebensunterhalt verdienen.

2.)Außerdem interressiert mich wie sie persönlich mit Volksentscheid und Bürgerbegehren umgehen möchten.

3.) Wie stellen sie sich künftig die Beschäftigung der z. Zt. in den Krankenhäuser angestellten Ärzte, Pflegekräfte etc. vor.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Ritscher

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Ritscher,

hier meine Antworten zu Ihren Fragen:

Zu 1) Ich bin Abgeordneter in der Hamburgischen Bürgerschaft, einem Teilzeitparlament, und erhalte dafür Bezüge. Daneben erhalte ich als stellvertretender Landesvorsitzender der Grünen in Hamburg eine pauschalierte Aufwandsentschädigung, die ich voll versteuere und für die auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Zu 2) Die Volksgesetzgebung ist ursprünglich mit Unterstützung der Grünen eingeführt worden. Ich und die Grünen in Hamburg sind dafür, dass die Politik Bürgerentscheide und Volksentscheide strikt beachten muss. Als Abgeordneter habe ich mich in diesem Sinne auch immer für die Umsetzung der Bürgerbegehren und Volksentscheide eingesetzt, und deshalb insbesondere gegen die Teilprivatisierung des LBK gekämpft.

Zu 3) Ich weiß jetzt nicht, ob sie nach den Aussichten der Beschäftigten speziell beim LBK oder bei Krankenhäusern allgemein fragen. Daher beziehe ich mich jetzt erst einmal auf den LBK, da ich mich bisher vor allem mit dem LBK beschäftigt habe. Die Beschäftigten beim LBK haben zum Teil, je nach Vertrag und Beschäftigungsdauer, ein Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst. Da sich Betriebsrat und ver.di mit dem neuen Mehrheitseigner Asklepios heftig streiten und Asklepios nach Gutsherrenart versucht, Arbeitszeiten, Weihnachts- und Urlaubsgeld und eine Absenkung der Tarifgehälter zu diktieren, ist zu erwarten, dass viele Beschäftigte ihr Rückkehrrecht auch wahrnehmen wollen. Ich erwarte, dass der Senat in seiner Sorgfaltspflicht für die Beschäftigten bei den anstehenden Tarifverhandlungen mäßigend auf Asklepios einwirkt. Dass Asklepios anscheinend sogar über betriebsbedingte Kündigungen nachdenkt, ist ein Unding. Die Stadt hat im Kaufvertrag betriebsbedingte Kündigungen an strenge Bedingungen geknüpft (Kündigungen sollen nur dann möglich sein, wenn der LBK in Zukunft mehrere Jahre lang seine finanziellen Ziele verfehlt), die zurzeit nach wenigen Monaten Privatisierung alle noch nicht erfüllt sind. Der Senat muss diesen Planspielen ein Ende bereiten.
Die Zukunft des LBK und eine Gesundheitsversorgung auf hohem Qualitätsniveau können nur zusammen mit den Beschäftigten und nicht gegen ihre Interessen gesichert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Kerstan