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Jens Guth
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Frage von Christoph W. •

Frage an Jens Guth von Christoph W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Guth,

die Abwassergebühren der Stadt Worms werden bekanntlich nach dem Maßstab des Verbrauchten Trinkwassers erhoben. Nach verschiedenen Grundsatzurteilen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 11. Februar 2010, 2 S 2938/08; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 2. September 2009, 5A633-08, Verwaltungsgericht Aachen, 11. März 2005, 7 K 1430/02; Verwaltungsgericht Lüneburg, 31. Mai 2007, 3 A 370/05; Bundesverwaltungsgericht, 18. August 2003, BVerwG 9 B51.03.) wurde diese Methode für unzulässig erklärt. Aufgrund dieser Urteile ergibt sich für die Kommunen die Notwendigkeit eine gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Allein im Sinne der Gebührengerechtigkeit erachte ich dies für Sinnvoll. Nach der jetzigen Berechnungsmethode werden Betriebe mit stark versiegelten Flächen und geringem Wasserverbrauch im Verhältniss weniger stark belastet als z.B. Familien mit einem entsprechenden Wasserverbrauch. Wie ist die Position der Landesregierung zu diesem Thema? Ist bei der Stadt Worms angedacht ein solches Berechnungsmodell einzuführen? Wenn dies bis jetzt noch nicht geschehen ist, warum noch nicht?

Vielen Dank.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagner,

die Kommunen müssen zum Unterhalt ihrer Einrichtungen Gebühren erheben, die kostendeckend sind, die aber auch zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger keine Gewinne einbeziehen dürfen. Diese Regelung gilt insbesondere für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. In den Kommunen bestehen sehr unterschiedliche Entgeltsstrukturen. So haben die Kommunen die Möglichkeit einmalige Beiträge, wiederkehrende Beiträge und Benutzungsgebühren in unterschiedlicher Weise zu kombinieren. Der Vergleich von Gebühren- und Beitragssätzen lässt daher nur bei gleicher Entgeltsstruktur Rückschlüsse auf die tatsächliche Entgeltsbelastung zu. Hinzu kommt, dass aufgrund struktureller Unterschiede die Entgeltsbelastungen unter den Kommunen sehr unterschiedlich sein können. Das kann zum Beispiel damit zusammenhängen, dass größere Investitionen notwendig waren.

In Worms werden meines Wissens seit langer Zeit, zumindest seit 1978, gesplittete Abwassergebühren erhoben.
Die derzeitigen Gebührensätze sind:
1. für das Schmutzwasser 1,08 Euro je cbm Schmutzwasser
2. für das Niederschlagswasser 0,60 Euro je qm Abflussfläche im Jahr.

Falls Sie die festgesetzten Gebühren für nicht rechtens halten, können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen oder sich mit Ihren Fragen auch an die zuständige Aufsichtsbehörde oder an den Bürgerbeauftragten wenden.

Freundliche Grüße
Jens Guth

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