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Jens Beeck
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Frage von Helmut O. •

Mit welcher Berechtigung erwägt die Bundesregierung die Kassenbeiträge für ungeimpfte und Kosten für ungeimpfte Coronakranke, aber nicht für z.B. Raucher, Risikosportler, Motorsportler, zu erhöhen?

Sehr geehrter Herr B., die meisten ungeimpften Menschen sind KEINE kleine Gruppe von Rebellen, sondern über 10 Millionen Bürger aus allen Gesellschaftsschichten! Bei anderen selbstverschuldeten Risikopatienten gibt es aufgrund unseres bisher funktionierenden Sozialstaates kein Zusatzbeitrag. Dr. Robert Melone, einer der Erfinder der Technik - die der mRNA-Impfung zu Grunde liegt - ursprünglich für die Gentherapie entwickelt - sagt ganz klar NEIN zur Coronaimpfung von Kindern. Welcher wesentlichen Unterschied besteht zwischen dem Impfstoff von Biontech/Moderna und der seit über 30 Jahre beforschten Gentherapie? Gibt es eine Statistik, ob Patienten wegen Corona auf Intensivstation liegen oder wegen anderen Krankheiten und nur positiv auf Corona getestet wurden, ohne schwere Coronasymtome. Bei Hart aber Fair im Sept.09 hat Herr Montgomery Schmiergeld von Ratiopharm an Ärzte als "normales natürliches Verhalten" bezeichnet. Wie sehen Sie Zahlungen von NGO´s an z.B. RKI? FG H.Otten

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die von Ihnen angesprochene Erhöhung von Krankenkassenbeiträge, die durch den bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek vorgeschlagen wurde, ist von vielen Seiten kritisiert worden. So hat sich unter anderem der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, deutlich gegen diesen Vorschlag positioniert. Er führt – wie Sie – aus, dass der Logik des bayerischen Gesundheitsministers folgend auch beispielsweise Raucher als Risikopatienten gelten müssten; dies ist aber nicht der Fall. Auch ich teile diese Einschätzung, nach der es in unserer solidarischen gesetzlichen Krankenversicherung keine risikoadaptierten Prämien geben sollte.

Als Freie Demokraten haben wir uns in der gesamten Pandemie dafür eingesetzt, Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf nach einer Corona-Infektion besonders gut zu schützen. Zeitgleich gilt es auch, die Überlastung unseres Gesundheitswesens zu verhindern. Denn hierbei geht es nicht nur darum, das Leben und die körperliche Unversehrtheit derjenigen zu schützen, die sich infizieren können. Berücksichtigt werden muss vielmehr auch die Situation derjenigen, die krank sind und auf Leistungen des Gesundheitswesens verzichten müssen, zum Beispiel, weil wegen voller Intensivstationen wichtige Krebs- oder Herzoperationen verschoben werden müssen. Aus diesen Gründen haben wir daher gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für den medizinischen und pflegerischen Bereich eingeführt. Das bedeutet, dass alle Menschen die in diesen Einrichtungen arbeiten (Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Verwaltungspersonal, Hausmeister) einen Impfnachweis erbringen müssen. Wir sind der Überzeugung, dass auf diese Weise besonders gefährdete Menschen besser geschützt sind und zeitgleich die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems gestärkt wird. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern sind zudem aufgrund ihres Berufes einer besonderen Ansteckungsgefahr ausgesetzt. Durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht leisten wir daher auch einen Beitrag zum Schutz von Ärztinnen und Ärzten wie auch Pflegerinnen und Pflegern.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Beeck

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