Wirst du dich als Mitglied der Bürgerschaft für ein Vergabeverfahren hinsichtlich der Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund einsetzen, das Werbemonitore im öffentlichen Raum ausschließt?
Digitale Werbemonitore sind Energiefresser, Lenken im Verkehr ab, sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung verantwortlich und dominieren immer mehr den Stadtraum.
Grundsätzlich sind Werbemonitore und Werbeanlagen mit Wechsellicht nach der derzeit gültigen Wechsellichtverordnung nur im Vergnügungsviertel Reeperbahn, am Steindamm und in der Spitalerstraße (Altstadt) vorgesehen. Unter dem amtierenden rot-grünen Senat wurden die Vorgaben der Wechsellichtverordnung nicht eingehalten und stadtweit Ausnahmegenehmigung für Werbemonitore im öffentlichen Raum erteilt. Die Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg enden zum 31. Dezember 2026. Der Senat plant bei der Neuvergabe der Werberechte erneut die flächendeckende Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Werbemonitore.
Vielen Dank für Ihre Frage.
Die Grünen Hamburg unterstützen eine Neuordnung der Außenwerbung im öffentlichen Raum mit dem Ziel, sie stadtverträglicher, umweltfreundlicher und klarer geregelt zu gestalten.
Werbung im öffentlichen Raum prägt das Stadtbild und beeinflusst, wie Menschen sich im öffentlichen Raum bewegen und aufhalten. Deshalb ist es wichtig, dass Werbung auf öffentlichem Grund verlässlich geregelt ist und stadtverträglich, zurückhaltend und unter nachvollziehbaren ökologischen und gestalterischen Kriterien erfolgt.
Im Zuge der Neuausschreibung von Gestattungsverträgen für Werbung auf Staatsgrund besteht die Aufgabe darin, bei den Vergabeverfahren strengere Maßstäbe anzulegen. Dabei geht es unter anderem um Verkehrssicherheit, einen verantwortungsvollen Umgang mit Licht und Energie sowie um eine gute Einbindung der Werbeanlagen in das Stadtbild. Auch ökologische Anforderungen, etwa an energieeffiziente und klimafreundliche Lösungen, spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Digitale Werbemonitore werden dabei besonders kritisch betrachtet, da sie zusätzliche Belastungen für Umwelt, Stadtbild und Verkehr mit sich bringen können. Ihr Einsatz ist deshalb nur dort sinnvoll, wo sie klaren Regeln unterliegen und die genannten Anforderungen eindeutig erfüllen.
Ein genereller Ausschluss einzelner Werbeformen wird nicht in jedem Fall als der richtige Weg angesehen. Entscheidend ist vielmehr, dass die Stadt Hamburg bei künftigen Vergabeverfahren transparente und verbindliche Kriterien festlegt, die den öffentlichen Raum schützen und zugleich ökologische sowie stadtgestalterische Ziele berücksichtigen.
Wir wirken darauf hin, dass die Vergabe von Werberechten auf Staatsgrund konsequent am Gemeinwohl sowie an Umwelt- und Stadtverträglichkeitszielen ausgerichtet wird.

