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Jasmina Hostert
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Frage von Andreas Z. •

Wie stellt Deutschland sicher, dass seine Beamte nicht Mitglied einer rechtsextremen Organisation, wie der AfD, sind?

Horst Seehofer hat das bereits 2019 prüfen lassen und es hieß man müsste die Einschätzung des Verfassungsschutzes abwarten. Nun hat der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextrem" eingestuft.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Innere Sicherheit.

In einer Zeit, in der extremistische Ideologien unsere Demokratie und Freiheit gefährden, haben wir die Pflicht, uns dieser Entwicklung entschlossen entgegenzustellen.

Um extremistischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen entgegenzuwirken und um den wehrhaften Rechtsstaat zu stärken, haben wir Ende 2024 auf mehreren Ebenen deutliche Maßnahmen ergriffen. Im öffentlichen Dienst haben wir durch die Stärkung des Disziplinarrechts klargestellt, dass Beamte mit verfassungsfeindlichen Bestreben schnell und konsequent aus dem Dienst entfernt werden können. Dies hat klare Verhältnisse geschaffen und das Vertrauen der Bürger:innen in unsere Institutionen und Behörden gestärkt. Extremisten dürfen keinen Platz im öffentlichen Dienst haben.

Nichtsdestotrotz muss festgestellt werden, dass die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch noch keine rechtswirksame Maßnahme ist. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht genügend Anhaltspunkte, um diese Annahme zu treffen. Für mich besteht darin ebenfalls kein Zweifel – ob es sich schlussendlich bei der AfD tatsächlich juristisch um eine verfassungsfeindliche Bestrebung handelt, muss allerdings von einem Gericht festgestellt werden. Eine Klage der AfD gegen die Einstufung ist bereits in Sicht. Sobald ein gerichtliches Urteil vorliegt, könnten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um Mitglieder der AfD aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen.

Mit freundlichen Grüßen

Jasmina Hostert

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