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Jasmina Hostert
SPD
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Frage von Friederike W. •

Werden Sie der Abschaffung des IFG zustimmen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau W.,

 

vielen Dank für Ihre Frage zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und zu dessen geplanter Reform im Kontext des Reformpakets der Bundesregierung. 

 

Das IFG ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz. Das hat in der Vergangenheit dazu beigetragen, Missstände aufzudecken und Transparenz und Demokratie zu fördern, weswegen ich eine Verfechterin des Gesetzes bin und bleibe.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt das Vorhaben, das IFG unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das IFG in der bisherigen Form wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt. Die Grundsätzlichkeit einer Reform haben wir bei den Koalitionsverhandlungen gegenüber dem Anspruch der Union durchsetzen können, das IFG gänzlich abzuschaffen. Dies ist mit uns nicht zu machen.

 

Für uns ist klar: Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.

 

Klar ist auch: Der Beschluss des Koalitionsausschusses ist weder Gesetzentwurf noch Gesetz. Kernelemente des Beschlusses können meine Kolleg:innen und ich in der Form nicht mittragen. Die konkrete Ausgestaltung wird im parlamentarischen Verfahren beraten, nachdem uns ein Gesetzentwurf vorliegt. In diesem werden wir uns dafür einsetzen, dass weiterhin so viele Personen wie möglich vom IFG profitieren können und der Zugang zu staatlichen Informationen nicht faktisch erschwert oder auf wenige Personengruppen begrenzt wird.

 

Ich danke Ihnen erneut für Ihre Frage und für Ihren Appell aus der Zivilgesellschaft.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jasmina Hostert

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