Warum wird das fiktive Partnereinkommen bei zwei verheirateten Beamten nicht geteilt?
Moin Herr Schröder,
herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort der vorangegangenen Frage,
aber den zweiten Teil haben sie scheinbar nicht voll umfänglich verstanden.
Es is zutreffend, dass bei zwei verheirateten Beamten die Familienzuschläge geteilt werden, aber das geschieht beim Partnereinkommen eben nicht.
Das Fiktive Partnereinkommen wird nicht geteilt und nicht zu jeweils 5500 Netto den beiden Beamten angerechnet, sondern jeweils 11.000 Netto. Warum wird es nicht geteilt?
Hier kommt es zu einer doppelten Anrechnung des fiktiven Partnereinkommens, so dass Beamtenfamilien im Gegensatz zu anderen familiären Konstellationen mit zwei Mal 11.000 Euro belastet werden.
Dies ist mit Hinblick auf das GG und der Art. 3 und auch 6 nicht verfassungskonform.
Familienzuschläge werden nachvollziehbar geteilt, aber das fiktive Partnereinkommen kommt zwei Mal zum Tragen.
Reine Beamtenfamilien sind so schlechter gestellt.
Es gibt keinen AG in Deutschland, der zu so einem Mittel greift.

