Wie sorgen Sie dafür, dass der Aufenthaltsstatus nicht darüber entscheidet, ob eine Änderung des Geschlechtseintrages möglich ist?

Sehr geehrte(r) M. K.,
danke für Ihre Anfrage.
Leider konnten wir uns im parlamentarischen Verfahren lediglich darauf einigen, dass der Anwendungsbereich der selbe ist wie beim TSG. Das SBGG stellt daher keine Verschlechterung für die Betroffenen dar.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan Plobner
Weitere Fragen an Jan Plobner

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