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Jan Philipp Albrecht
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Frage von Stefan B. •

Frage an Jan Philipp Albrecht von Stefan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Albracht,
ich wende mich an Sie, da Sie im Ausschuss für Bürgerrechte des EPs sitzen. Ist Ihnen bereits bekannt das ein US-Gericht Microsoft dazu zwingt, Daten von Europäischen Servern an amerikanische Ermittler nach US-Recht herauszugeben? Näheres dazu in diesem Link
http://www.computerwoche.de/a/durchsuchungsbeschluss-gilt-auch-fuer-e-mail-konten-im-ausland,3060504
Werden Sie sich im Auschuss damit befassen und versuchen zu erreichen, dass die EU so etwas einen Riegel vorschiebt?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Stefan Bauer,

das Gerichtsverfahren in New York City ist mir bekannt. Allerdings ist der Fall noch nicht entschieden, daher sind meines Wissens nach bisher noch keine Daten ausgeliefert worden. Vermutlich wird es am Ende der Oberste Gerichtshof der USA vorgelegt bekommen. Ich stehe deswegen auch im Kontakt mit der US-Seite und verfolge sehr gespannt die Entwicklungen um den aktuell im US-Senat eingebrachten LEADS Act (“Law Enforcement Access to Data Stored Abroad”) ( http://www.hatch.senate.gov/public/_cache/files/1f3692d5-f41f-4c73-acf2-063c61da366f/LEADS%20Act,%20September%2018,%202014.pdf ).

Ich habe im Europäischen Parlament auf dieses Problem bereits seit 2011 aufmerksam gemacht, siehe z.B. meine Anfragen an die Kommission vom 13.6.2011 ( http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+WQ+E-2011-006901+0+DOC+XML+V0//DE&language=de ) und vom 14.12.2011 ( http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+OQ+O-2011-000326+0+DOC+XML+V0//DE&language=de ). Bereits am 15. Februar 2012 – mehr als ein Jahr vor den Snowden-Enthüllungen – haben wir dazu eine Aussprache mit der damaligen Justizkommissarin Viviane Reding durchgesetzt.

In meiner Arbeit an der EU-Datenschutzverordnung habe ich als federführender Berichterstatter des Europäischen Parlaments bereits im Januar 2013 einen Vorschlag vorgelegt, der es Unternehmen verbieten würde, in Europa gespeicherte und verarbeitete Daten direkt und unter Umgehung von ordentlichen Rechtshilfeabkommen an US-Behörden oder Behörden in anderen Drittstaaten zu übergeben. Dieser neue Artikel 43a der EU-Datenschutzverordnung hat dann nach den Snowden-Enthüllungen auch eine breite Mehrheit im Europäischen Parlament mit Unterstützung aller Fraktionen bekommen (siehe den Text hier – runterscrollen bis Abänderung 140: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2014-0212+0+DOC+XML+V0//DE ). Jetzt gilt es, diesen Artikel auch in den anstehenden Verhandlungen mit den EU-Mitgliedsstaaten aufrechtzuerhalten. Dabei bin ich für Unterstützung wie Ihre immer dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
Jan Philipp Albrecht