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Jan Philipp Albrecht
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Frage von Jay S. •

Frage an Jan Philipp Albrecht von Jay S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Albrecht,

leider musste ich lesen, dass die EU-Kommission immer noch nicht verstanden hat, dass das Passagierabekommen zwischen EU und USA gegen Bürgerrechte verstößt und in der BRD gegen das Grundgesetz.
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-04/fluggastdaten-speicherung-eu
Warum die Kommission dasselbe in der EU auch will, ist mir nicht begreiflich.

Sind Sie auch gegen die Speicherung von Fluggastdaten in der EU?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Scharff

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Scharff,

vielen Dank für Ihre Anfrage und für Ihr Interesse zu EU-PNR.

Ich koordiniere schon seit einiger Zeit die Arbeit der GRÜNEN Fraktion zu EU-PNR und bin ein entschiedener Gegner dieser Maßnahme.

Hier ein paar Hintergrundinformationen:

Angelehnt an die Weitergabe und Auswertung von Passagierdaten an die USA und andere Staaten hat Innenkommissarin Cecilia Malmström am 2.2.2011 einen Entwurf für ein EU-eigenes PNR-System vorgelegt. Es basiert auf ihrem "PNR-Paket" vom 21. September 2010. Das Europäische Parlament hatte am 11. November 2010 in einer Resolution kritisch darauf reagiert. Ein ähnlicher Entwurf des Rates für einen Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2007 war nach Kritik von Datenschützern und aus dem Europäischen Parlament nie angenommen worden.

Der Entwurf sieht vor, dass Fluglinien umfangreiche Daten von allen Reisenden an nationale "Passenger Information Units" bei den jeweiligen Behörden übergeben. Diese werden dort ausgewertet und fünf Jahre gespeichert. Nach 30 Tagen findet eine reversible Pseudonymisierung statt. Die Daten werden mit diversen Datenbanken der EU und der Mitgliedsstaaten abgeglichen und "anhand im Voraus festgelegter Kriterien" gerastert. Gibt es einen Treffer wird manuell geprüft, ob unbestimmte "Maßnahmen" ergriffen werden.

Mittels Massenanalysen sollen aus den gesammelten Daten auch neue Kriterien generiert werden ("Data-Mining"). Auch eine Weitergabe an Drittstaaten ist möglich. Betroffen sind laut Entwurf zunächst die Daten von Reisenden in die EU hinein oder aus der EU heraus. Im Rat hat sich aber eine Mehrheit für die sofortige Ausweitung auf inner-europäische Flüge ausgesprochen.

Abgeordnete des Europäischen Parlaments zeigten sich in ersten Reaktionen auf den Entwurf sehr kritisch. Der Verkehrsausschuss will die Speicherung deutlich begrenzen und die Datenkategorien sowie Verwendungszwecke reduzieren.

Der EU-Datenschutzbeauftragte und der Bundesrat sind weder von der Notwendigkeit noch von der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme überzeugt. Auch der juristische Dienst des Rates hält die Richtlinie für vertragswidrig und empfiehlt ebenso wie die EU-Grundrechteagentur erhebliche Nachbesserungen.

Der Berichterstatter des EP, Timothy Kirkhope (ECR) bewegt sich weitgehend auf der Linie des Rates. Laut den seit März 2012 vorliegenden 489 Änderungsanträgen wollen drei Fraktionen (Grüne, Liberale, Linke) die Richtlinie zurückweisen oder mindestens massiv beschränken. Manfred Weber (EVP, Deutschland) hat eine Öffnungsklausel beantragt, die es den Staaten freistellt, ob sie sich am PNR-System beteiligen.

Meiner Meinung gibt es folgende Kernprobleme:

1) Die Kommission konnte die Notwendigkeit der Maßnahme nicht deutlich machen. Ein flächendeckender Grundrechtseingriff ist aber nach der Rechtsprechung des EGMR nur gerechtfertigt, wenn er "notwendig und verhältnismäßig in einer demokratischen Gesellschaft" ist (Case of S. AND Marper v. THE UNITED KINGDOM).

2) Die EU-Kommission schlägt vor, die Daten fünf Jahre zu speichern. Laut Urteil des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung vom 2.3.2010 sind 6 Monate "an der Obergrenze". Zudem hat das BVerfG eine zentrale Speicherung bei Behörden mit noch höheren Hürden versehen als bei privaten Betreibern. Es hat zudem betont, dass eine Vorratsdatenspeicherung in noch weiteren Sektoren als der Telekommunikation sehr schnell eine unzulässige absolute Grenze überschreitet.

3) Der Entwurf der EU-Kommission sieht eine Beurteilung der Passagiere auf Grundlage nicht öffentlicher und für die Betroffenen nicht nachvollziehbarer Risiko-Profile der Sicherheitsbehörden vor. Solch eine Rasterfahndung ist vom BVerfG mit Urteil vom 4.4.2006 nur in Einzelfällen zugelassen worden, wenn Tatsachen auf eine konkrete Gefahr für den Bestand und die Sicherheit des Staates sowie Leib, Leben und Freiheit von Personen hindeuten.

Die nächste Abstimmung im Innen-Ausschuss des Europäischen Parlaments wird am 20.03.2013 stattfinden. Ich rechne mit einem knappen Ausgang der Abstimmung. Daher wäre es hilfreich, wenn auch Sie mithelfen indem Sie Abgeordnete der Sozialdemokraten und der Konservativen kontaktieren und Sie zur Ablehnung auffordern.

Ein hilfreiches Kampagnen-Tool finden Sie unter:

http://pnr.digitalegesellschaft.de .

Mehr Informationen zum Thema EU-Fluggastdaten finden Sie auch auf meiner Homepage unter:
http://www.janalbrecht.eu/themen/datenschutz-und-netzpolitik/eu-fluggastdaten-rasterfahndung-in-der-luft-verhindern.html

und unter:

www.nopnr.org

Mit freundlichen Grüßen

Jan Philipp Albrecht