Wie haben Sie sich vor der Besichtigung der Biogasanlage Bad Friedrichshall im Sept. 2022 von deren Rechtmäßigkeit überzeugt?

Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Offen gestanden ist mir Ihre Frage etwas rätselhaft. Es gab keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anlage. Insofern gab es da im Vorfeld nichts zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Peter Röderer MdL
Weitere Fragen an Jan-Peter Röderer

Zum damaligen Zeitpunkt war die Anlage korrekt genehmigt und korrekt betrieben. Nichts hat also gegen einen Besuch der Anlage gesprochen. Wie oben beschrieben würde allerdings auch zum jetzigen Zeitpunkt nichts gegen eine Besichtigung der Anlage sprechen.

Die von Ihnen angefragte PRÜFUNG eines Verbotsverfahrens ist meines Erachtens hier ergänzend ein sinnvoller Schritt und führt dann hoffentlich zu dem Ergebnis, ob ein tatsächliches Verbotsverfahren sinnvoll ist.

Bisher ist vonseiten der Landesregierung leider wenig Handlungsbereitschaft zu erkennen.

für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Anlagen sind nicht Landtagsabgeordnete zuständig