Wie weit sind die (in der Verarbeitung vom exekutiven ITDZ nicht) unabhängigen Berliner Gerichte & Justizbehörden bei der Einführung der obligatorischen E-Akte? Ist die E-Akte digital souverän?
Wie weit sind die (in den Verarbeitungsprozessen vom exekutiven ITDZ* nicht) unabhängigen Berliner Gerichte & Justizbehörden bei der Einführung der obligatorischen E-Akte, die den Richtern (m, w, d) die instit. richterliche Unabhängigkeit der (souveränen) Aktenführung nimmt?Ist die obligatorische E-Akte - da, wo bzw. falls umgesetzt - an Berliner Gerichten u. Justizbehörden in irgendeiner Form digital souverän (open source etc.) organisiert? Können Berliner Richter (m, w, d) selbst entscheiden, ob sie die E-Akte nutzen oder müssen sie im Rahmen fehlender institutioneller Unabhängigkeit deutscher & Berliner Gerichte (z. B. disziplinarrechtliche oder sonstige) Nachteile im Falle der Nichtnutzung befürchten? Bestehen Widerspruchsmöglichkeiten nach Art. 21 DSGVO seitens von Verfahrensbeteiligten u. Richtern?* https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jan-lehmann/fragen-antworten/wie-beurteilen-sie-das-it-outsourcing-in-der-landesjustiz-anderen-bereichen-kritischer-infrastrukturen-ua-im

