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Ivo Teichmann
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Frage von martin m. •

Sehr geehrter Herr Teichmann, wie würden Sie reagieren, wenn sie hörten, dass mehrere Parteien, u.a. Ihre, in der sächsischen Schweiz gegen die komunalen Wahlwerbungssatzungen verstößen?

Es gelten Satzungen für Wahlwerbung in den Gemeinden; halten Sie sich an diese? Was halten Sie von diesen Regelungen, wie gewährleisten Sie, dass Ihre Wahlhelfer diese einhalten?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

aktuell sind viele Bürger im gesamten Landkreis ehrenamtlich unterwegs, um für kurze Zeit Wahlplakate aufzuhängen und später wieder abzunehmen. 

Jede Kommune hat eigene Regelungen. Wir haben in allen Gemeinden Sondernutzungserlaubnisse dafür beantragt. Einzelne, unbeabsichtigte Fehler will ich nicht ausschließen. Diese werden auf konkreten, nachvollziehbaren Hinweis selbstverständlich behoben.

Mit freundlichen Grüßen 

Teichmann 

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