Fragen und Antworten
Antwort ausstehend von Ismail Ertug SPD
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Antwort 25.08.2021 von Ismail Ertug SPD
Bei der nun angenommenen Verordnung handelt es sich um eine nur vorübergehend, für drei Jahre, gültige Regelung. Diese ist ein Kompromiss zwischen der Aufdeckung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet einerseits und dem Schutz der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer andererseits.
Abstimmverhalten
Über Ismail Ertug
Ausgeübte Tätigkeit
MdEPBerufliche Qualifikation
Krankenkassen-BetriebswirtGeburtsjahr
1975
