Setzen Sie sich sich dafür ein, die rechtlichen Voraussetzungen für Null-Emissions-Zonen für den Verkehr noch in der aktuellen Legislaturperiode des Bundestages zu schaffen?
Guten Tag Frau Candematori,
das Öko-Institut hat in seinem Kurzgutachten zu Maßnahmen zur Klimaneutralität 2040 in Hamburg Null-Emissions-Zonen vorgeschlagen. In solchen Zonen dürfen nur emissionsfreie Fahrzeuge fahren. Diese sind nach Auffassung des Gutachtens eine erforderliche Maßnahme, um gerade in Großstädten im Bereich Verkehr Klimaneutralität schnellstmöglich zu erreichen und die e-Mobilität zu fördern. Noch fehlen jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für das Einrichten solcher Zonen, insbesondere die Aufnahme von CO2 als relevanter Schadstoff ins Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), damit die Bundesländer wie Hamburg entsprechende Regelungen in ihrem Landesgesetz verankern können.
Sind Ihnen Aktivitäten bekannt, die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene zu schaffen? Werden Sie sich in der aktuellen Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich geschaffen werden?
Wir stehen zu den deutschen und europäischen Klimazielen und wollen den Verkehr Schritt für Schritt klimafreundlicher machen. Dabei setzen wir vor allem auf den Ausbau erneuerbarer Energien, mehr Elektromobilität und einen starken öffentlichen Nahverkehr.
Für den Klimaschutz gibt es bereits wirksame Instrumente wie den europäischen Emissionshandel und das Klimaschutzgesetz. Gleichzeitig haben wir den Klimaschutz als eigenes Schutzgut im Bundes-Immissionsschutzgesetz verankert und Investitionen in E-Busse und Elektroautos gefördert. Unser Ziel ist es, Emissionen wirksam zu senken, ohne unnötige Doppelregelungen zu schaffen.

