Irene Mihalic
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Frage von Thomas P. •

Verstösst das Verbot der Ausbürgerung deutscher Staatsbürger gegenüber der Abschiebung von Schutzsuchenden gegen den Gleichheitssatz gemäß Art 3 Abs. 1 Grundgesetz?

Sehr geehrte Frau Mihalic,

nach heutigem Recht ist eine Ausbürgerung deutscher Staatsbürger nicht möglich, selbst bei extremsten Straftaten. Dagegen sind Abschiebungen von Schutzsuchenden möglich.

Handelt es sich hier nicht um eine Verletzung des Gleichheitssatzes gemäß Art 3 Abs. 1 Grundgesetz?

Existiert somit eine Lücke im deutschen Recht, die es insbesondere Rechtsextremisten ermöglich, selbst Putsche zu planen, aber immer sicher zu sein, dass sie in Deutschland bleiben können?

MfG

Irene Mihalic
Antwort ausstehend von Irene Mihalic
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