Sehr geehrte Frau Nestle, wie wollen Sie die Gemeinnützigkeit von Journalsismus rechtlich absichern?
Sehr geehrte Frau Nestle,
leider wurde der geplante Anwendungserlass des Finanzministeriums, der dem gemeinnützigen Journalismus Rechtssicherheit geben sollte, am 16.09.2024 in einer gemeinsamen Sitzung mit den Bundesländern abgelehnt. Damit bleibt die dringend benötigte Rechtssicherheit für Projekte wie CORRECTIV oder Der Volksverpetzer weiter aus.
Im Koalitionsvertrag haben Sie und Ihre Partei zusammen mit Ihren Koalitionspartnern vereinbart, dass die Gemeinnützigkeit von Journalismus rechtlich abgesichert werden soll. Wie möchten Sie diese Vereinbarung durchsetzten?
Mit freundlichen Grüßen
U. B.
Sehr geehrter Herr B.,
Der gemeinnützige Journalismus erfüllt eine wichtige gesellschaftliche Funktion und ist zum Vorteil der Unabhängigkeit der Journalist*innen und der zu informierenden Öffentlichkeit.
Aus diesen Gründen wurde das Thema auch in den Koalitionsvertrag aufgenommen.
Gemeinnütziger Journalismus bereichert die Presse-und Medienlandschaft neben den ÖRR und der durch Abos und Werbung finanzierten Presse.
Zurzeit sieht es in der Tat nicht gut aus: Die Lösung über einen Anwendungserlass ist weiterhin blockiert, und es ist vollkommen offen, ob und wann diese Blockade aufgelöst werden wird. Auch in den Verhandlungen zum Steuerfortentwicklungsgesetz konnte der Punkt nicht eingebracht werden. Dies ist nicht zufriedenstellend - und keine Erfüllung des Koalitionsvertrages.
Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich weiter daher dafür ein, die Frage des gemeinnützigen Journalismus über die Abgabenordnung zu regeln.
Mit besten Grüßen,
Ingrid Nestle