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Ingrid Nestle
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Frage von Tino P. •

Frage an Ingrid Nestle von Tino P. bezüglich Umwelt

Guten Tag,

ich arbeite zusammen mit einem Team an einer Kampagne, um die Strafbarkeit von Ökozid in Deutschland auf die politische Agenda zu setzen. Unsere Petition dazu hat bereits fast 50.000 Unterschriften: https://www.change.org/p/lebensgrundlagen-sch%C3%BCtzen-%C3%B6kozid-strafbar-machen

Ein Ökozidgesetz würde die strafrechtliche Verfolgung von schwerwiegenden und weitreichenden Verbrechen gegen die Umwelt möglich machen.

Obwohl es international bereits große Unterstützung für ein Ökozidgesetz gibt, zum Beispiel durch Emmanuel Macron, Papst Franziskus, Polly Higgins und NGO`s wie https://www.stopecocide.earth/ oder https://www.endecocide.org/de/ ist das Thema in Deutschland bislang unbekannt.

Während um uns herum industrielle Landwirtschaft und fossile Konzern ganze Ökosystem zerstören, arbeitet niemand in der deutschen Politik an diesem wichtigen Vorhaben. Dabei könnte es einer der stärksten Hebel sein, um wirksam gegen Klima- und Umweltverbrechen vorzugehen.

Ökozid als Straftatbestand muss Einhalt in die Gesetzgebung bekommen: Sowohl auf internationaler - Aufnahme in das Römische Statut des internationalen Strafgerichtshofes - als auch auf nationaler Ebene.

Wie stehen Sie dazu? Setzten Sie sich zukünftig in Ihrer Partei, im deutschen Bundestag und auf internationaler Ebene dafür ein?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Pfaff,

vielen Dank für Ihre Anfrage und ihren Einsatz, dass Ökozid als fünftes internationales Verbrechen in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aufgenommen wird.

Ich stimme Ihnen zu, dass Individuen, Unternehmen und Regierungen, die die Umwelt zerstören, dafür haftbar gemacht werden sollten. Auch Ihrem Vorschlag den Tatbestand Ökozid als 5. Verbrechen im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshof aufzunehmen, kann ich viel abgewinnen. In Anbetracht der Klimakrise, des Artensterbens und der globalen Plastikverschmutzung müssen wir darüber reden, wie das Umweltrecht weiterentwickelt werden kann, aber auch über den Vollzug bestehender Gesetze sowie den Stellenwert des Vorsorge- und Verursacherprinzips.

In einer globalisierten Welt können einzelne Staaten diese Probleme nicht allein lösen. Aus diesem Grund müssen wir das internationalen Umweltschadens- und Haftungsrechts effektiv weiterentwickeln. Das Ziel muss eine erfolgreiche, überstaatliche strafrechtliche Bekämpfung von Umweltkriminalität sein. Internationale Verträge allein reichen meist nicht aus, wenn sie nicht in die nationale Rechtsprechung übernommen werden.

Die Initiative „Stop Ecocide“ liefert sehr relevante Denkanstöße und Debattenbeiträge, wie einer langfristigen und erheblichen Beschädigung oder Zerstörung von Ökosystemen auch international im Wege des Strafrechts entgegengewirkt werden kann. Wir Grüne sind uns sicher, dass dieses Thema auch in Deutschland eine immer größere Aufmerksamkeit erhalten wird.

Mit freundlichem Gruß

Ingrid Nestle

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